Was ist unter Revision einlegen im Detail zu verstehen und in welchen Fällen ist sie sinnvoll bzw. überhaupt zulässig? Von Robert Steininger*Weiterlesen
Spätestens seit 2021 diskutieren die EU-Gremien Standards für einen EU Green Bond (EUGB) als Goldstandard für grüne Anleihen und es wird spannend, wie diese final aussehen werden.Weiterlesen
Die momentanen diversen Krisen haben erhebliche finanzielle Belastungen für Unternehmen zur Folge und erschweren deren vorausschauende Planung. In Reaktion hierauf ist am 9. November 2022 das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) in Kraft getreten. Kern des SanInsKG ist eine zeitlich bis zum 31. Dezember 2023 befristete Entschärfung des Insolvenzeröffnungstatbestands der Überschuldung gemäß § 19 InsO.Weiterlesen
Mit einer aktuellen öffentlichen Stellungnahme hat die ESMA Wertpapierfirmen in die Pflicht genommen, auf die Auswirkungen der aktuell hohen Inflation im Rahmen ihrer Wertpapierdienstleistungen explizit hinzuweisen.Weiterlesen
Die wirtschaftlichen Entwicklungen der jüngeren Zeit mit den bekannten Auswirkungen in Bezug auf die Preis- und Zinsentwicklungen führen dazu, dass die Geschäftsmodelle einiger Anleiheemittenten nicht mehr so aufgehen, wie das in normalen Zeiten zu erwarten gewesen wäre. Vor dem Hintergrund rückt auch das Sanierungsinstrument des Debt-Equity-Swaps wieder verstärkt in den Blickpunkt.Weiterlesen
Gegen Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung (AGV) können einzelne Gläubiger die Anfechtungsklage erheben. Nach Erhebung von Anfechtungsklagen kann der Emittent die Beschlüsse der Anleihegläubiger zunächst nicht vollziehen (§ 20 III 4 SchVG). Gerade in der Krise des Emittenten ist aber eine rasche Umsetzung der Gläubigerbeschlüsse entscheidend. Um das Droh- und Druckpotenzial von Anfechtungsklägern zu begrenzen, stellt das Gesetz dem Emittenten das Instrument des Freigabeverfahrens zur Verfügung.Weiterlesen
Nachdem sich die EU bereits auf die Fahne geschrieben hat, den Kapitalmarkt zu stärken und Anpassungen der kapitalmarktrechtlichen Regelungen durch den EU Listing Act plant, haben nun auch das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium Eckpunkte eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes in Bezug auf den Kapitalmarkt vorgelegt.Weiterlesen
In einem kuriosen Fall sprach das Amtsgericht Köln (Urteil vom 19.07.2022, Az. 203 C 199/21) den Mietern die Erträge von über 115.000 EUR zu, die der Vermieter dadurch erwirtschaftet hatte, dass er die hinterlegte Mietsicherheit in Höhe von gerade einmal 800 DM seinerzeit in Aktien angelegt hatte. Von David Pamer*Weiterlesen
Einfache und nachvollziehbare Regeln zur Förderung von kleinen Emissionen sind das Gegenteil von diesem Zustand. Verbraucherschutz sieht ebenfalls anders aus.Weiterlesen
Nach einem umfassenden Konsultationsverfahren hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine neue Fassung (DCGK 2022) beschlossen und diese dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zur Prüfung vorgelegt.Weiterlesen
In zwei Urteilen vom 10.3.2022 hat sich der BGH jüngst erneut mit dem überaus praxisrelevanten Thema der Vergütung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren befasst. Weiterlesen
Das Team von Luther strukturierte die Anleihebedingungen, erstellte den Wertpapierprospekt und begleitete die Emittentin als Issuers Counsel.Weiterlesen
Ziel ist die Kapitalmarktfinanzierung in der EU für Unternehmen attraktiver zu machen und insbesondere den Zugang zu Kapital für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern.Weiterlesen
In ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vom 7.12.2021 führen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eine Reihe geplanter Gesetzesänderungen für das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an.Weiterlesen
Bei Anleiheemissionen von Holdinggesellschaften kann für die Anleihegläubiger das Problem eingeschränkter Zahlungssicherheit der Emittentin sowie auch das Problem des strukturellen Nachrangs bestehen. Zur Lösung dieser Probleme können Upstream-Sicherheiten von Tochtergesellschaften gestellt werden. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.Weiterlesen
Im März 2020 wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie die Möglichkeit zur Abhaltung virtueller Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre geschaffen. Nunmehr haben die Parteien der Ampelkoalition in ihren Koalitionsvertrag erfreulicherweise aufgenommen, dass „Online-Hauptversammlungen“ dauerhaft geschaffen werden sollen.Weiterlesen
Mit der weiteren Digitalisierung ist die für Anleger papierfreie Emission von Aktien wieder in den Fokus gerückt, und zwar bevor der Gesetzgeber dies einfacher ermöglicht.Weiterlesen
Trotz der weitgehenden Informationsrechte eines gV, die grundsätzlich über die Informationsrechte eines einzelnen Anleihegläubigers hinausgehen, hat das LG klare Grenzen des Auskunftsanspruchs gegenüber dem Emittenten herausgearbeitet.Weiterlesen
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