
In einem kuriosen Fall sprach das Amtsgericht Köln (Urteil vom 19.07.2022, Az. 203 C 199/21) den Mietern die Erträge von über 115.000 EUR zu, die der Vermieter dadurch erwirtschaftet hatte, dass er die hinterlegte Mietsicherheit in Höhe von gerade einmal 800 DM seinerzeit in Aktien angelegt hatte. Von David Pamer*Weiterlesen