DGAP-News: MTU Aero Engines AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

DGAP-News: MTU Aero Engines AG

/ Schlagwort(e): Anleihe

MTU Aero Engines AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

11.09.2019 / 08:06

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder anderen Hoheitsgebieten, in denen die Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig ist.

MTU Aero Engines AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

München, 11. September 2019: MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft„) hat erfolgreich ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2023, ISIN DE000A2AAQB8, (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen„) in Verbindung mit der am 10. September 2019 angekündigten Einladung zum Verkauf (die „Verkaufsaufforderung„) zurück erworben. Nach Abschluss des sogenannten Reverse Bookbuilding-Verfahrens hat sich die Gesellschaft einverstanden erklärt, Ausstehende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 275 Millionen (dies entspricht ungefähr 55 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags) zu erwerben.

Der Kaufpreis je Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 100.000 beträgt EUR 203.500, angepasst basierend auf dem Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019. Darüber hinaus wird die Gesellschaft für den Zeitraum ab dem letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Liefertag des Rückerwerbs (ausschließlich) aufgelaufene Zinsen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zahlen. Diese belaufen sich auf EUR 42,69 je Schuldverschreibung.

Nach Abschluss des Rückerwerbs wird ein Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 225 Millionen ausstehend sein.

HSBC und UniCredit Bank AG begleiteten als Joint Dealer Managers die Verkaufsaufforderung.

-ENDE-

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Eckhard Zanger
Leiter Unternehmenskommunikation und Public Affairs
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Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot von Wertpapieren. Die Verteilung dieser Veröffentlichung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das „Wertpapiergesetz„) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten werden keine Wertpapiere angeboten. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden.
Diese Veröffentlichung und die Verkaufsaufforderung werden weder direkt noch indirekt innerhalb oder in die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder mit anderen Mitteln (einschließlich E-mail, Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den Vereinigten Staaten unterbreitet und die Verkaufsaufforderung kann nicht auf diese Weise oder unter Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten heraus angenommen werden. Diese Veröffentlichung und die Verkaufsaufforderung stellen weder ein Angebot oder Empfehlung noch sind sie Teil eines Angebots oder Empfehlung zum Erwerb oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.
Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung ausschließlich verteilt an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit professioneller Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Verordnung„), (ii) vermögende Personen gemäß Article 49 (2) der Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle diese Personen gemeinsam „Maßgebliche Personen„). Jegliche Investments oder Investmentaktivitäten, auf die sich vorliegendes Dokument bezieht, sind ausschließlich verfügbar für Maßgebliche Personen und richten sich ausschließlich an Maßgebliche Personen. Personen, bei denen es sich nicht um Maßgebliche Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.


11.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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871739  11.09.2019 

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DGAP-News: MTU Aero Engines AG: Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert

DGAP-News: MTU Aero Engines AG

/ Schlagwort(e): Anleihe

MTU Aero Engines AG: Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert

10.09.2019 / 14:37

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Wandelschuldverschreibung der MTU Aero Engines AG erfolgreich platziert

– Emissionsvolumen EUR 500 Millionen, Laufzeit 7,5 Jahre

– Kupon von 0,05 %, Ausgabepreis von 103 %, entsprechend einer jährlichen Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,34 %, und eine Wandlungsprämie von 55%

München, 10. September 2019: Die MTU Aero Engines AG („MTU“ oder die „Gesellschaft„) gibt die erfolgreiche Platzierung von neuen nicht nachrangigen und nicht besicherten Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen und Fälligkeit im März 2027, unterteilt in 5.000 Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen„) bekannt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien„) wandelbar. Die Bezugsrechte der Aktionäre wurden ausgeschlossen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben und mit einem Festzinssatz von 0,05 % pro Jahr verzinst, die Zinsen sind jährlich nachschüssig zahlbar. Der Ausgabepreis beträgt 103 %, dies entspricht einer jährlichen Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,34 %. Die Wandlungsprämie wurde mit 55 % über dem Referenzaktienpreis (Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019) festgelegt.

Der Erlös der Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Teilrückerwerbs der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft mit Fälligkeit in 2023, ISIN DE000A2AAQB8, in Verbindung mit der am 10. September 2019 bekanntgegebenen Verkaufsaufforderung (soweit dieser erfolgt) sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Nennbetrag (zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen) gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 8. April 2025 zurückzukaufen, wenn der Kurs der Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungskurses beträgt oder (ii) wenn höchstens 20 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Neuen Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen wurden ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S nach dem United States Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung durch eine Privatplatzierung platziert. Das Settlement der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 18. September 2019 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich im Anschluss zeitnah erfolgen.

HSBC und UniCredit Bank AG begleiteten die Platzierung der Neuen Wandelschuldverschreibungen als Joint Global Coordinator und Joint Bookrunner.

-ENDE-

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Eckhard Zanger
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Markus Wölfle
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Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen nicht erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Neuen Wandelschuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Neuen Wandelschuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das „Wertpapiergesetz„) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden gemäß Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
Im Vereinigten Königreich wird diese Veröffentlichung ausschließlich verteilt an und richtet sich ausschließlich an (i) Personen mit professioneller Erfahrung in Investmentangelegenheiten gemäß Article 19 (5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Verordnung„), (ii) vermögende Personen gemäß Article 49 (2) der Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle diese Personen gemeinsam „Maßgebliche Personen„). Jegliche Investments oder Investmentaktivitäten auf die sich vorliegendes Dokument bezieht sind ausschließlich verfügbar für Maßgebliche Personen und richten sich ausschließlich an Maßgebliche Personen. Personen, bei denen es sich nicht um Maßgebliche Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.

Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID – Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Ein PRIIPs Key Information Document (KID) wurde nicht erstellt, da das Angebot sich nicht an Kleinanleger im EWR richtet.


10.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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871379  10.09.2019 

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DGAP-News: MTU Aero Engines AG: MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, in 2023 fällige Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2AAQB8) zum Kauf anzubieten

DGAP-News: MTU Aero Engines AG

/ Schlagwort(e): Anleiheemission

MTU Aero Engines AG: MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, in 2023 fällige Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2AAQB8) zum Kauf anzubieten

10.09.2019 / 08:06

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Nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung in den oder in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder anderen Hoheitsgebieten, in denen die Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig ist.

MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, in 2023 fällige Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2AAQB8) zum Kauf anzubieten

München, 10. September 2019: Der Vorstand der MTU Aero Engines AG (die „Gesellschaft„) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die gleichzeitige Vermarktung der folgenden Transaktionen beschlossen:

– Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen und Fälligkeit im März 2027 (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen„)

– Aufforderung an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen, nicht besicherten, in 2023 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN DE000A2AAQB8 (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen„), ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 275 Millionen an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen durch ein modifiziertes holländisches Auktionsverfahren abzugeben (die „Verkaufsaufforderung„)

Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur der Gesellschaft durch die teilweise vorzeitige Refinanzierung der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu optimieren. Die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird es der MTU Aero Engines AG gleichzeitig ermöglichen, das Fälligkeitsprofil zu verlängern. Der Erlös der Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Teilrückerwerbs der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit der Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.

Nach Abschluss der genannten Transaktionen wird die potenzielle Nettoverwässerung in Bezug auf Wandelschuldverschreibungen signifikant reduziert und gleichzeitig verzögert. Insgesamt gibt die Maßnahme der Gesellschaft Zeit, um die Cash Conversion Rate weiter zu verbessern und damit ihre Strategie zur Verwendung liquider Mittel sowie zur Optimierung der Kapitalstruktur fortzuführen.

Neue Wandelschuldverschreibungen

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien„) wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die Emission der Neuen Wandelschuldverschreibungen eine Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2019. Die Bezugsrechte der Aktionäre werden ausgeschlossen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben und zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Festzinssatz von 0,05 % pro Jahr verzinst, die Zinsen sind jährlich nachträglich zahlbar. Der Ausgabepreis wird voraussichtlich 101,50 % bis 104,50 % betragen, dies entspricht einer jährlichen Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,54 % bis
-0,15 %. Die Wandlungsprämie wird 50 % bis 60 % über dem Referenzaktienpreis (Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019) liegen.

Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf in einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben. Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 18. September 2019 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich im Anschluss danach zeitnah erfolgen.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Nennwert (zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen) gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 8. April 2025 zurückzukaufen, wenn der Kurs der Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungskurses beträgt oder (ii) wenn höchstens 20 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Neuen Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) gemäß Regulation S (Category 1) nach dem United States Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung sowie außerhalb Australiens, Japans und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist, platziert.

Verkaufsaufforderung
Die Gesellschaft fordert berechtigte Gläubiger der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen auf, ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung durch ein modifiziertes holländisches Auktionsverfahren abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt, Verkaufsangebote bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 275 Millionen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen anzunehmen. Um 17:30 Uhr MESZ am 9. September 2019 waren Ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen ausstehend.

Der Kaufpreis per EUR 100.000 Nennwert der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen wird zwischen EUR 203.500 und EUR 204.250 (der „Ursprüngliche Kaufpreis“) betragen, angepasst basierend auf dem Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019 (der „Endgültige Kaufpreis„). Darüber hinaus wird die Gesellschaft für den Zeitraum ab dem letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Liefertag des Rückerwerbs (ausschließlich) aufgelaufene Zinsen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zahlen. Diese belaufen sich auf EUR 42,69 je Schuldverschreibung.

Der Ursprüngliche Kaufpreis und die Gesamtzahl der voraussichtlich zu erwerbenden Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen werden durch ein modifiziertes holländisches Auktionsverfahren ermittelt, das am 11. September 2019 um 7:00 Uhr MESZ endet. Der Endgültige Kaufpreis wird gemäß einer formelhaften Anpassung berechnet, wie im Term Sheet der Verkaufsaufforderung beschrieben. Die Lieferung der Stücke wird voraussichtlich am oder um den 19. September 2019 erfolgen.

Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zurückerwirbt.

Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb oder in die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder mit anderen Mitteln (einschließlich E-mail, Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den Vereinigten Staaten unterbreitet und sie kann nicht auf diese Weise oder unter Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung), oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Verkaufsaufforderung oder eine Beteiligung daran nicht rechtmäßig wäre.

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Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID – Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Ein PRIIPs Key Information Document (KID) wurde nicht erstellt, da das Angebot sich nicht an Kleinanleger im EWR richtet.


10.09.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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EQS News ID: 871021

 
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871021  10.09.2019 

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DGAP-Adhoc: MTU Aero Engines AG: MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, in 2023 fällige Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2AAQB8) zum Kauf anzubieten

DGAP-Ad-hoc: MTU Aero Engines AG / Schlagwort(e): Anleiheemission

MTU Aero Engines AG: MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, in 2023 fällige Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2AAQB8) zum Kauf anzubieten

10.09.2019 / 07:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

MTU Aero Engines AG kündigt Ausgabe neuer Wandelschuldverschreibungen an und fordert Investoren auf, ausstehende, in 2023 fällige Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A2AAQB8) zum Kauf anzubieten

München, 10. September 2019: Der Vorstand der MTU Aero Engines AG (die „Gesellschaft„) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft die gleichzeitige Vermarktung der folgenden Transaktionen beschlossen:

– Ausgabe nicht nachrangiger, nicht besicherter Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen und Fälligkeit im März 2027 (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen„)

– Aufforderung an Investoren der ausstehenden, nicht nachrangigen, nicht besicherten, in 2023 fälligen Wandelschuldverschreibungen mit einem ausstehenden Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen, ISIN DE000A2AAQB8 (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen„), ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 275 Millionen an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen durch ein modifiziertes holländisches Auktionsverfahren abzugeben (die „Verkaufsaufforderung„)

Die genannten Transaktionen zielen darauf ab, die Kapitalstruktur der Gesellschaft durch die teilweise vorzeitige Refinanzierung der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu optimieren. Die Ausgabe der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird es der MTU Aero Engines AG gleichzeitig ermöglichen, das Fälligkeitsprofil zu verlängern. Der Erlös der Neuen Wandelschuldverschreibungen dient der Finanzierung des Teilrückerwerbs der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit der Verkaufsaufforderung sowie allgemeinen Unternehmenszwecken.

Neue Wandelschuldverschreibungen

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden einen Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen haben und werden in neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien„) wandelbar sein. Die Gesellschaft nutzt für die Emission der Neuen Wandelschuldverschreibungen eine Ermächtigung der Hauptversammlung aus dem Jahr 2019. Die Bezugsrechte der Aktionäre werden ausgeschlossen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden eine Laufzeit von 7,5 Jahren haben und zu einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 ausgegeben. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden mit einem Festzinssatz von 0,05 % pro Jahr verzinst, die Zinsen sind jährlich nachträglich zahlbar. Der Ausgabepreis wird voraussichtlich 101,50 % bis 104,50 % betragen, dies entspricht einer jährlichen Rendite bis zur Endfälligkeit von -0,54 % bis -0,15 %. Die Wandlungsprämie wird 50 % bis 60 % über dem Referenzaktienpreis (Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019) liegen.

Die endgültigen Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im weiteren Tagesverlauf in einer gesonderten Pressemitteilung bekanntgegeben. Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 18. September 2019 erfolgen. Die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich im Anschluss danach zeitnah erfolgen.

Die Gesellschaft wird die Möglichkeit haben, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Nennwert (zuzüglich aufgelaufener, aber nicht gezahlter Zinsen) gemäß den Bedingungen der Neuen Wandelschuldverschreibungen jederzeit (i) am oder nach dem 8. April 2025 zurückzukaufen, wenn der Kurs der Stammaktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungskurses beträgt oder (ii) wenn höchstens 20 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Neuen Wandelschuldverschreibungen noch ausstehen.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten„) gemäß Regulation S (Category 1) nach dem United States Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung sowie außerhalb Australiens, Japans und anderer Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungen gesetzlich untersagt ist, platziert.

Verkaufsaufforderung
Die Gesellschaft fordert berechtigte Gläubiger der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen auf, ein Angebot zum Verkauf gegen Barzahlung durch ein modifiziertes holländisches Auktionsverfahren abzugeben. Die Gesellschaft beabsichtigt, Verkaufsangebote bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 275 Millionen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen anzunehmen. Um 17:30 Uhr MESZ am 9. September 2019 waren Ausstehende Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 500 Millionen ausstehend.

Der Kaufpreis per EUR 100.000 Nennwert der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen wird zwischen EUR 203.500 und EUR 204.250 betragen, angepasst basierend auf dem Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Namen lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA an dem 11., 12. und 13. September 2019. Darüber hinaus wird die Gesellschaft für den Zeitraum ab dem letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Liefertag des Rückerwerbs (ausschließlich) aufgelaufene Zinsen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zahlen. Diese belaufen sich auf EUR 42,69 je Schuldverschreibung.

Die Gesellschaft wird nach eigenem Ermessen entscheiden, ob, in welchem Umfang und zu welchem Preis sie Ausstehende Wandelschuldverschreibungen zurückerwirbt.

Die Verkaufsaufforderung wird weder direkt noch indirekt innerhalb oder in die Vereinigten Staaten im Wege des Postverkehrs oder auf andere Weise oder mit anderen Mitteln (einschließlich E-mail, Telefax, telefonisch oder über das Internet) des grenzüberschreitenden Handels oder durch eine Einreichung eines Börsenhandelsplatzes in den Vereinigten Staaten unterbreitet und sie kann nicht auf diese Weise oder unter Verwendung dieser Mittel oder auf sonstige Weise aus den Vereinigten Staaten heraus angenommen werden. Die Verkaufsaufforderung richtet sich nicht an in den Vereinigten Staaten ansässige Personen, Bürger der Vereinigten Staaten oder anderweitige U.S. Personen (im Sinne von Regulation S des US Securities Act von 1933, in der aktuellen Fassung), oder Personen, welche für oder zugunsten von solchen Personen handeln, oder an Personen in einer anderen Jurisdiktion, in welcher die Verkaufsaufforderung oder eine Beteiligung daran nicht rechtmäßig wäre.

-ENDE-

Ihre Ansprechpartner:
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WICHTIGER HINWEIS
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN, ODER GEGENÜBER PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, DENEN GEGENÜBER DIE VERTEILUNG RECHTSWIDRIG IST.
Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und ist nicht und enthält nicht ein Angebot oder eine Einladung zum Verkauf oder zur Ausgabe oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und stellt auch nicht einen Teil davon dar und sollte nicht so ausgelegt werden. Im Rahmen dieser Transaktion gab und gibt es kein öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen. Ein Prospekt wird im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen nicht erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in Rechtsordnungen nicht unter Umständen öffentlich angeboten werden, unter denen die Emittentin der Neuen Wandelschuldverschreibungen in der betreffenden Rechtsordnung einen Prospekt oder eine Angebotsunterlage für die Neuen Wandelschuldverschreibungen erstellen oder registrieren lassen muss. Die Verteilung dieser Veröffentlichung und das Angebot und der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen in bestimmten Rechtsordnungen können gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die diese Veröffentlichung lesen, sollten sich selbst über derartige Einschränkungen informieren und diese beachten.
Diese Veröffentlichung stellt nicht ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die hierin bezeichneten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der aktuellen Fassung (das „Wertpapiergesetz„) oder nach dem Recht eines Bundesstaats der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder gültige Befreiung von der Registrierung oder im Rahmen einer Transaktion, für die die Registrierungsvorgaben des Wertpapiergesetzes nicht gelten, nicht angeboten oder verkauft werden. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten Staaten angeboten. Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder in anderen Rechtsordnungen, in denen das Angebot oder der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere nach geltendem Recht untersagt ist, verbreitet oder dorthin übermittelt werden und sollten nicht an in den Vereinigten Staaten allgemein verbreitete Veröffentlichungen übermittelt werden. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden gemäß Regulation S nach dem Wertpapiergesetz ausschließlich außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten und verkauft.
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Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID – Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden (alle Vertriebskanäle). Ein PRIIPs Key Information Document (KID) wurde nicht erstellt, da das Angebot sich nicht an Kleinanleger im EWR richtet.


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DGAP-News: SAF-HOLLAND S.A.: SAF-HOLLAND: Kent Jones zum President Amerika ernannt

DGAP-News: SAF-HOLLAND S.A.

/ Schlagwort(e): Personalie

SAF-HOLLAND S.A.: SAF-HOLLAND: Kent Jones zum President Amerika ernannt

05.09.2019 / 17:37

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


SAF-HOLLAND: Kent Jones zum President Amerika ernannt
 

– Zulieferexperte für die Nutzfahrzeugindustrie (Erstausrüstung und Aftermarket)

– Track Record in den Bereichen Sales und Marketing, Operational Excellence, Restrukturierung sowie Geschäftsfeldentwicklung

– Langjährige funktionsübergreifende Führungserfahrung
 

Luxemburg, 5. September 2019. Die SAF-HOLLAND GmbH, einer der weltweit führenden Zulieferer von Truck- und Trailerkomponenten, hat sich mit Herrn Steffen Schewerda, President Amerika und Mitglied des Group Management Board, im besten gegenseitigen Einvernehmen auf eine Beendigung seiner Tätigkeit verständigt. Herr Steffen Schewerda legt sein Amt mit Wirkung zum 6. September 2019 nieder. Gleichzeitig hat SAF-HOLLAND Herrn Kent Jones mit Wirkung zum 9. September 2019 zum President Amerika ernannt. In dieser Funktion berichtet er direkt an Alexander Geis, CEO der SAF-HOLLAND.
 

Kent Jones startete seine berufliche Karriere 1992 bei General Motors in den Bereichen Account Management und Fertigungssteuerung. Zwischen 1996 und 2016 war er für die US-amerikanische Remy International Inc. – einem Hersteller von Anlassern und Lichtmaschinen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge – in diversen Stabs- und operativen Führungsfunktionen in den Bereichen Sales und Marketing, Aftermarket, E-Mobilität und Geschäftsfeldentwicklung tätig. Herr Jones fungierte zuletzt bei der ZF Commercial Steering in den USA als Vice President für Nkw-Lenksysteme und Fahrerassistenzsysteme mit Zuständigkeit für die Bereiche Sales und Marketing, Geschäftsfeldentwicklung, Produktplanung und Strategie.
 

Kent Jones ist Diplom-Ingenieur. Er studierte an der Kettering University in Flint, Michigan Wirtschaftsingenieurwesen und verfügt zusätzlich über einen Master in Business Administration (MBA).
 

Alexander Geis, CEO der SAF-HOLLAND sagt: „Kent Jones bringt umfassende nutzfahrzeugspezifische Managementerfahrung aus den Bereichen Sales und Marketing, Operational Excellence, Restrukturierung sowie Business Development mit. Mit Kent Jones als President Amerika sind wir vor Ort nun sehr gut aufgestellt, um die Ertragspotenziale unserer Amerikaaktivitäten in vollem Umfang erschließen zu können.“

 

 

Über SAF-HOLLAND

Die SAF-HOLLAND S.A. mit Sitz in Luxemburg ist der größte unabhängige börsennotierte Nutzfahrzeugzulieferer in Europa und beliefert schwerpunktmäßig die Trailer-Märkte. Das Unternehmen zählt mit rund 1.301 Mio. Euro Umsatz im Jahr 2018 zu den international führenden Herstellern von fahrwerksbezogenen Baugruppen und Komponenten vor allem für Trailer aber auch für Lkw, Busse und Campingfahrzeuge. Die Produktpalette umfasst neben Achs- und Federungssystemen unter anderem Sattelkupplungen, Königszapfen und Stützwinden, die unter den Marken SAF, Holland, Neway, KLL, V.Orlandi und York vertrieben werden. SAF-HOLLAND beliefert die Fahrzeughersteller in der Erstausrüstung (OEM) auf sechs Kontinenten. Im Aftermarket-Geschäft liefert die Gruppe Ersatzteile an die Service-Netzwerke der Hersteller (OES) und mit Hilfe von Verteilungszentren über ein umfassendes globales Vertriebsnetz an Endkunden und Servicestützpunkte. SAF-HOLLAND ist, als einer von nur wenigen Zulieferern in der Truck- und Trailer-Industrie, international breit aufgestellt und in fast allen Märkten weltweit präsent. Mit der Innovationsoffensive „SMART STEEL – ENGINEER BUILD CONNECT“ verbindet SAF-HOLLAND Mechanik mit Sensorik und Elektronik und treibt die digitale Vernetzung von Nutzfahrzeugen und Logistikketten voran. Rund 4.000 engagierte Mitarbeiter weltweit arbeiten schon heute an der Zukunft der Transportindustrie.
 

Kontakt

Michael Schickling
Leiter Investor Relations und Unternehmenskommunikation
Tel: +49 (0) 6095 301 617

michael.schickling@safholland.de

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der SAF-HOLLAND S.A. beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
 

Hinweis

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Übertragung von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika mangels Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die SAF-HOLLAND S.A. plant nicht die hierin beschriebenen Wertpapiere nach dem Securities Act oder gegenüber einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Staates oder einer anderen Jurisdiktion in den Vereinigten Staaten von Amerika in Verbindung mit dieser Mitteilung zu registrieren.

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