Das OLG München hat klargestellt, dass Anleihegläubigern die Prozessfähigkeit fehlt, soweit sie einen gemeinsamen Vertreter hierfür ermächtigt und die Befugnisse einzelner Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ausgeschlossen haben.Weiterlesen
Eine Vielzahl von Fußballvereinen haben sogenannte „Fan-Anleihen“ begeben. Inwieweit sind diese durch Mehrheitsbeschluss nach dem SchVG restrukturierbar?Weiterlesen
Das OLG Stuttgart führt die Rechtsprechung des BGH konsequent fort, wonach der Anwendungsbereich des SchVG nur für verbriefte Anleihen eröffnet ist.Weiterlesen
In seinem Urteil hat der BGH klargestellt, dass Genussrechte nur dann dem SchVG unterfallen, wenn sie in einer Urkunde (Genussschein) verbrieft sind.Weiterlesen
Law Corner Beitrag über die Befugnis der Anleihegläubiger, durch Mehrheitsbeschluss wesentlichen Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen.Weiterlesen
Die Frage, ob Anleihegläubiger trotz Bestellung eines gemeinsamen Vertreters an einer Insolvenzgläubigerversammlung teilnehmen dürfen, ist noch unklar.Weiterlesen
Wird über das Vermögen eines Anleiheemittenten in Deutschland das Insolvenzverfahren eröffnet, finden sowohl das SchVG als auch die InsO Anwendung. Mangels klarer gesetzlicher Bestimmungen sind viele in der Praxis auftauchende Fragen jedoch nicht geregelt.Weiterlesen
Wer jetzt Anleihen ausgibt, hat die Chance, aus den Krisen der Vergangenheit zu lernen und vorbereitet zu sein, falls doch mal 50% (bzw. 25%) der Gläubiger motiviert werden müssen.Weiterlesen
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