SANHA: Volles Rohr in Richtung Anleiheprolongation

SANHA GmbH & Co. KG: Prolongation der Unternehmensanleihe in Kürze abgeschlossen
Foto @ SANHA GmbH & Co. KG

Bei SANHA GmbH & Co. KG ist die Anleiherestrukturierung endgültig in trockenen Tüchern: Laut dem Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbereich ist die Anfechtungsfrist nach der 2. AGV ohne Anfechtungsklagen verstrichen – die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung sind somit rechtskräftig.

Innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist nach Bekanntmachung der Beschlüsse wurden keine Anfechtungsklagen bis zum Ablauf des 20. Oktobers erhoben. Damit sind die Beschlüsse der finalen 2ten AGV vom 15. September rechtskräftig geworden.

Wesentliche Eckpunkte sind die Prolongation der 7,75%-Unternehmensanleihe 2013/18 (WKN: A1TNA7) um fünf Jahre bis Juni 2023, ein abnehmender gestaffelter Zinssatz über die verlängerten Jahre von 8,5 bis 6,25% p.a., zusätzliche Sicherheiten sowie die Aufnahme von Financial Covenants.

SANHA ANL 2013/23 (WKN: A1TNA7)

SANHA ANL 2013/23 (WKN: A1TNA7)

Auf der 2ten AGV des Sanitärspezialisten stimmte die Mehrheit der anwesenden Bondholder für den zuvor noch kurzfristig angepassten Vorschlag des Prolongationskonzepts. Bei einem anwesenden Anleihekapital von 10,959 Mio. EUR bzw. 29,6% des ausstehenden Volumens von derzeit etwa 37 Mio. EUR lag die Zustimmung zum einzigen TOP „Beschlussfassung über die Neufassung der Anleihebedingungen“ (Prolongationsvorschlag) bei 99,8%.

Noch wenige Tage vor dem entscheidenden Anleihegläubigertreffen schien eine Einigung zwischen SANHA und den Restrukturierungsexperten von One Square Advisory mehr als unwahrscheinlich – nach dem dann doch überraschenden Konsens wurde die Veranstaltung jedoch zum Selbstläufer.

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