DGAP-News: TAG Immobilien AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und Preis für teilweisen Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen festgelegt

DGAP-News: TAG Immobilien AG

/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

TAG Immobilien AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und Preis für teilweisen Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen festgelegt

21.08.2020 / 19:00

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NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISE GESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTE VERSTOSSEN KÖNNTE.

TAG Immobilien AG: Referenzpreis für neue Wandelschuldverschreibungen und Preis für teilweisen Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen festgelegt

Hamburg, 21. August 2020 – Die TAG Immobilien AG (die „Gesellschaft„) gibt bekannt, dass der Referenzaktienpreis in Bezug auf die neuen Wandelschuldverschreibungen (ISIN DE000A3E46Y9) (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen„) sowie in Bezug auf den teilweisen Rückkauf der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit in 2022 (ISIN DE000A2GS3Y9) (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen„) auf EUR 25,1949 festgelegt wurde (entsprechend dem Durchschnitt der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft (die „Stammaktien„) auf XETRA am 20. und am 21. August 2020).

Die Wandlungsprämie wurde auf 35% festgelegt, woraus ein anfänglicher Wandlungspreis der Neuen Wandelschuldverschreibungen in Höhe von EUR 34,01 resultiert. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind in 13.818.199 neue und/oder existierende Stammaktien wandelbar, die einem Anteil von rund 9,4 % am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen.

Die Gesellschaft hat erfolgreich Ausstehende Wandelschuldverschreibungen in einem Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 131 Mio. zurückerworben. Dies entspricht 50% des ausstehenden Gesamtnennbetrags von EUR 262 Mio. Der finale Kaufpreis je Wandelschuldverschreibung beträgt EUR 144.367,97 zuzüglich aufgelaufener Zinsen.

Goldman Sachs International und Jefferies agierten als Joint Global Coordinators und zusammen mit Société Générale als Joint Bookrunners im Rahmen der Emission der Neuen Wandelschuldverschreibungen. Goldman Sachs International, Jefferies und Société Générale agierten als Joint Dealer Managers im Rahmen des Rückkaufs der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen. VICTORIAPARTNERS hat die Gesellschaft als Financial Advisor beraten.

Kontakt:

TAG Immobilien AG
Dominique Mann
Head of Investor & Public Relations
Tel. +49 (0) 40 380 32 305, Fax +49 (0) 40 380 32 390
ir@tag-ag.com

WICHTIGE HINWEISE

Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanada, Australien oder Japan oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Veröffentlichung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die Neuen Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, wenn in einer solchen Rechtsordnung die Verpflichtung bestünde, einen Prospekt oder ein anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Neuen Wandelschuldverschreibungen zu erstellen oder zu registrieren.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht unter dem Securities Act oder dem Recht eines Bundesstaates der Vereinigten Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernissen des Securities Act oder der Wertpapiergesetze eines Bundesstaates besteht. Es wird kein Angebot der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten geben.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung„) fallen, (ii) vermögende Personen gemäß Artikel 49(2) der Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle diese Personen gemeinsam die „Relevanten Personen„). Jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das vorliegende Dokument bezieht, sind ausschließlich für Relevante Personen verfügbar und richten sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, bei denen es sich nicht um Relevante Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) und im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Qualifizierte Anleger„).

Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID – Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils wie in der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II„) definiert, und (ii) es kommen alle Vertriebskanäle für die Neuen Wandelschuldverschreibungen in Betracht, die für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Es wurde kein Basisinformationsblatt (KID) in Übereinstimmung mit Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) erstellt, da dieses Dokument und jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das vorliegende Dokument bezieht, sich nicht an Kleinanleger im EWR und im Vereinigten Königreich richtet.


21.08.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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1121931  21.08.2020 

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DGAP-News: TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

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/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

21.08.2020 / 07:59

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TAG Immobilien AG: Rückkauf ausstehender Wandelschuldverschreibungen erfolgreich

Hamburg, 21. August 2020 – Die TAG Immobilien AG (die „Gesellschaft„) hat erfolgreich ihre ausstehenden vorrangigen, unbesicherten EUR 262 Mio. 0,625 % Wandelschuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2022 (ISIN DE000A2GS3Y9) (die „Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen„) in Verbindung mit der am 20. August 2020 angekündigten Verkaufsaufforderung (die „Verkaufsaufforderung„) teilweise zurückgekauft. Nach Abschluss des sog. Reverse Bookbuilding-Verfahrens hat die Gesellschaft erklärt, Ausstehende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. (dies entspricht 50 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags) zu erwerben.

Der Kaufpreis je Ausstehender Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 beträgt EUR 136.700, angepasst auf Basis des Durchschnitts der täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse der auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Gesellschaft auf XETRA am 20. und am 21. August 2020. Darüber hinaus wird die Gesellschaft für den Zeitraum ab dem letzten Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Liefertag des Rückerwerbs (ausschließlich) aufgelaufene Zinsen der Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zahlen. Diese belaufen sich auf EUR 305,71 je Ausstehender Wandelschuldverschreibung.

Nach Abschluss des Rückerwerbs werden noch Ausstehende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag in Höhe von EUR 131 Mio. ausstehend sein.

Goldman Sachs International, Jefferies und Société Générale agierten als Joint Dealer Managers im Rahmen dieser Transaktion. VICTORIAPARTNERS hat die Gesellschaft als Financial Advisor bei dieser Transaktion beraten.

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Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die „Verordnung„) fallen, (ii) vermögende Personen gemäß Artikel 49(2) der Verordnung und (iii) Personen, an die sie ansonsten gesetzlich verteilt werden darf (alle diese Personen gemeinsam die „Relevanten Personen„). Jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das vorliegende Dokument bezieht, sind ausschließlich für Relevante Personen verfügbar und richten sich ausschließlich an Relevante Personen. Personen, bei denen es sich nicht um Relevante Personen handelt, sollten nicht auf Grundlage dieser Veröffentlichung oder deren Inhalte handeln oder sich darauf verlassen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR„) und im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 („Qualifizierte Anleger„).

Nur MiFID II professionelle Kunden/geeignete Gegenparteien/Kein PRIIPs KID – Der Hersteller-Zielmarkt (MIFID-II-Produkt-Governance) für die Neuen Wandelschuldverschreibungen sind nur geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils wie in der Richtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, „MiFID II„) definiert, und (ii) es kommen alle Vertriebskanäle für die Neuen Wandelschuldverschreibungen in Betracht, die für geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind. Es wurde kein Basisinformationsblatt (KID) in Übereinstimmung mit Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) erstellt, da dieses Dokument und jegliche Anlagen oder Anlageaktivitäten, auf die sich das vorliegende Dokument bezieht, sich nicht an Kleinanleger im EWR und im Vereinigten Königreich richtet.


21.08.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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1121481  21.08.2020 

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DGAP-News: TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio.

DGAP-News: TAG Immobilien AG

/ Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio.

20.08.2020 / 16:16

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TAG Immobilien AG platziert erfolgreich Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio.

Hamburg, 20. August 2020 – Die TAG Immobilien AG (die „Gesellschaft„) hat neue Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2026 und einem Gesamtnennbetrag von EUR 470 Mio. platziert, die in 4.700 Teilschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von jeweils EUR 100.000 eingeteilt sind (die „Neuen Wandelschuldverschreibungen„). Die Neuen Wandelanschuldverschreibungen sind in neue oder bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennwert („Stammaktien„) wandelbar, die einem Anteil von rund 9,9 % am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen, oder können in bar zurückgezahlt werden.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von sechs Jahren, wurden zu 100% ihres Nennbetrages platziert und werden mit einem Kupon von 0,625 % p.a. verzinst. Die Wandlungsprämie wurde auf 35,0 % festgelegt. Der anfängliche Wandlungspreis bestimmt sich nach dem Referenzkurs (also dem volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Stammaktien im XETRA-Handel am 20. und 21. August 2020 zuzüglich der Wandlungsprämie). Die Neuen Wandelschuldverschreibungen wurden im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft ausschließlich an institutionelle Investoren in bestimmten Rechtsordnungen (außerhalb der Vereinigten Staaten, Australiens, Japans und Kanadas) platziert.

Die Neuen Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich am oder um den 27. August 2020 emittiert. Im Anschluss daran beabsichtigt die Gesellschaft, die Einbeziehung der Neuen Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen zu einer 90-tägigen Stillhaltefrist (Lock-up) mit Wirkung ab dem Emissionstag verpflichtet.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Neuen Wandelschuldverschreibungen zum Nominalbetrag (zzgl. aufgelaufener und noch nicht bezahlter Zinsen) in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 27. August 2024 der Aktienkurs der Stammaktien über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130 % des dann gültigen Wandlungspreises beträgt oder (ii) falls 20% oder weniger des Nominalbetrags der Neuen Wandelschuldverschreibungen ausstehend ist.

Die Nettoerlöse der Emission der Neuen Wandelschuldverschreibungen werden verwendet, (i) um Akquisitionen in Deutschland von mehr als ca. 4.200 Einheiten zu einem Gesamtkaufpreis von ca. EUR 163 Millionen zu finanzieren, (ii) um Verwässerungseffekte für die Aktionäre aus den Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu reduzieren und (iii) für allgemeine Gesellschaftszwecke, einschließlich weiterer Akquisitionen in Deutschland und Polen oder der vorzeitigen Rückzahlung von Schulden.

„Wir freuen uns sehr über die erfolgreiche Platzierung der Wandelanleihe und das uns vom Kapitalmarkt entgegengebrachte Vertrauen“ erläutert Martin Thiel, Finanzvorstand der TAG Immobilien AG. „Durch diese Transaktion belegt die TAG erneut eine disziplinierte und verlässliche Kapitalverwendung, die unseren Investoren hohe Visibilität bietet.“

Goldman Sachs International und Jefferies agierten als Joint Global Coordinators und zusammen mit Société Générale als Joint Bookrunners im Rahmen dieser Transaktion. VICTORIAPARTNERS hat die Gesellschaft als Financial Advisor bei dieser Transaktion beraten.

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1121393  20.08.2020 

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PNE AG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG

DGAP-Media / 20.08.2020 / 11:12

Pressemitteilung

PNE AG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG

Cuxhaven/Karlsruhe, 20. August 2020 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Senatsbeschluss zu der Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) veröffentlicht. PNE begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht damit den Grundsatz des Vertrauensschutzes gestärkt hat. PNE wird die Begründung zu der Entscheidung analysieren und bewerten. Auf die Konzern-Guidance 2020 der PNE hat der Beschluss voraussichtlich keinen Einfluss.

Der Gesetzgeber ist jetzt aufgerufen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni 2021 umzusetzen. PNE wird nun beobachten, in welcher Weise die Bundesregierung dies vollzieht.

Über die PNE-Gruppe
Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem „Clean Energy Solutions Provider“, einem Anbieter von Lösungen für saubere Energie. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von Windparks. Neben der Windenergie sind Photovoltaik, Speicherung, Dienstleistungen und die Lieferung sauberen Stroms Teil unseres Angebotes. Wir beschäftigen uns dabei auch mit der Entwicklung von Power-to-Gas-Lösungen.

Kontakte für Rückfragen

PNE AG
Rainer Heinsohn
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel: +49 (0) 47 21 – 7 18 – 453
Fax: +49 (0) 47 21 – 7 18 – 373
Rainer.Heinsohn(at)pne-ag.com
PNE AG
Christopher Rodler
Leiter Investor Relations
Tel: +49 (0) 40 – 879 33 114
Fax: +49 (0) 47 21 – 7 18 – 373
Christopher.Rodler(at)pne-ag.com

 

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Emittent/Herausgeber: PNE AG
Schlagwort(e): Energie

20.08.2020 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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Peter-Henlein-Straße 2-4
27472 Cuxhaven
Deutschland
Telefon: 04721 / 718 – 06
Fax: 04721 / 718 – 200
E-Mail: info@pne-ag.com
Internet: http://www.pne-ag.com
ISIN: DE000A0JBPG2, DE000A2LQ3M9, , DE000A12UMG0,
WKN: A0JBPG, A2LQ3M, , A12UMG,
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1121183  20.08.2020 

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