Biofrontera: Börsenstart für Pflichtwandler

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Foto: © Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com

Nach der vollständigen Platzierung des neuen Pflichtwandlers der Biofrontera AG wurde der qualifiziert nachrangige 1,0%-Kurzläufer 2020/21 mit einem Bruttoemissionserlös von 7,9 Mio. EUR am 20. August in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

Wie mitgeteilt, wurden im Rahmen der Emission 2.638.150 qualifiziert nachrangige, auf den Inhaber lautende Pflichtwandel-TSV ausgegeben. Der Bezugspreis lag bei 100% des Nennwerts, entsprechend 3 EUR je TSV.

Die Pflichtwandelanleihe 2020/21 mit der WKN A3E454 bzw. der ISIN DE000 A3E454 8 hat eine maximale Laufzeit bis zum 20. Dezember 2021. Die Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgte bereits am gestrigen Donnerstag.

Gemäß Anleihebedingungen ist das biopharmazeutische Unternehmen zeitlich unbefristet jederzeit zur Pflichtwandlung berechtigt, wenn der Kurs der Biofrontera-Aktie (ISIN: DE000 604611 3) 4,50 EUR überschreitet („Pflichtwandlungsauslösungspreis“).

Der Pflichtwandlungsauslösungspreis war zuletzt gemäß Anleihebedingungen bereits überschritten, der relevante Durchschnittskurs liegt bei 4,8350 EUR.

Biofrontera behält sich vor, zu welchem Zeitpunkt sie von ihrem Recht zur Pflichtwandlung Gebrauch macht und wird den nach Abwägung aller vorhersehbaren Umstände günstigsten Zeitpunkt dafür wählen.

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