
Der BdSt zur Haushaltsmisere nach dem Karlsruhe-Urteil: Nun müsse sich die Ampel bewegen – und nicht etwa das Grundgesetz!
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert die Planlosigkeit der Ampel-Koalition nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Gut zwei Wochen nach dem Karlsruher Richterspruch sind noch immer viele Fragen unbeantwortet. Auch die gestrige ‚Regierungserklärung‘ von Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag habe hierzu keine Antworten geliefert – in diesem Urteil herrscht außerhalb der Kanzler-Partei unisono Konsens.
Karlsruhe hat die Schuldenbremse gestärkt und klargestellt, dass die Politik zu einer soliden und ehrlichen Haushaltspolitik verpflichtet sei – ohne Tricks, ohne Schulden-Vehikel. Jetzt müsse sich die Ampel bewegen und nicht das Grundgesetz. Deshalb erwarte ich Aussagen, wie im Bundeshaushalt priorisiert, gekürzt, gestreckt und umgeschichtet werden soll, fordert Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Die Regierungserklärung des Kanzlers habe leider nicht für Klarheit gesorgt.
Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wohin die Politik sich bewegen werde. Bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten, in denen die Bundesregierung nun steckt, nur zu sagen, niemand müsse sich Sorgen machen, sei zu wenig. Der Zustand der Unklarheit müsse beendet werden“, reklamiert der Verbandspräsident.
Einzige Reaktion auf das Urteil ist bisher ein Nachtragshaushalt für 2023. Dieser ist lediglich als große Korrekturbuchung konzipiert, um noch bis Jahresende zusätzlich rund 45 Mrd. EUR für längst getätigte Ausgaben zu legitimieren. Am Ende des Jahres solle rückwirkend festgestellt werden, das am Anfang des Jahres eine Notlage vorlag: eine zweifelhafte Finanzakrobatik, unterstreicht Holznagel.
Keine Flucht in die Dauer-Notlage
Entscheidend für die Zukunft ist vor allem der Bundesetat für 2024 sowie die mittelfristige Finanzplanung. Hier müssten echte Weichenstellungen erfolgen, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden.
Gesamtstaatlich ist die Billionenmarke bei den Steuereinnahmen in Kürze erreicht. Das heißt: Der Staat hat kein Einnahmenproblem, sondern ein gravierendes Ausgabenproblem. 2024 müsse der Bundeshaushalt deshalb im Rahmen der regulären Schuldenbremse finanziert werden.
Noch ist unklar, ob nur der Bundeshaushalt 2023 verfassungswidrig ist oder auch frühere Bundeshaushalte verfassungsrechtlich wanken. Diese Antwort bleibe die Regierung bisher schuldig. Der BdSt vermute, dass alle Haushalte seit Mitte 2020 zumindest in Teilen verfassungswidrig waren.
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