Law Corner: Von der EU-Kommission vorgeschlagene Erleichterungen bei der Marktmissbrauchsverordnung für KMU

Ingo Wegerich, Luther
Ingo Wegerich, Verbandspräsident, Kapitalmarkt KMU

Am 28. Dezember 2017 startete die Kommission eine „öffentliche Konsultation über die Schaffung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Erleichterung von KMU-Notierungen“. An dieser Konsultation nahm auch der Interessenverband Kapitalmarkt KMU als einer von wenigen Vertretern aus Deutschland teil. Die Stellungnahme des Verbandes kann abgerufen werden unter: www.kapitalmarkt-kmu.de/stellungnahmen

Vielzahl von Erleichterungen für KMU
Seit dem 25. Mai 2018 wird von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten konsultiert – die Konsultation läuft noch bis zum 25. Juli 2018. Die Konsultation ist auf der Website der EU-Kommission einsehbar.

An dieser Konsultation wird sich auch der Interessenverband Kapitalmarkt KMU wieder beteiligen. Der neue Verordnungsentwurf sieht u.a. die folgenden Erleichterungen für KMU-Wachstumsmärkte vor:

Erleichterungen bei Directors‘ Dealings (Eigengeschäften von Führungskräften) Hiernach soll der Emittent nach Erhalt der Meldung durch die Führungskraft oder die in enger Beziehung zu ihr stehende Person zwei weitere Geschäftstage Zeit haben, um die Meldung zu veröffentlichen (bisher liefen die Fristen parallel, so dass, wenn die meldepflichtige Person erst am dritten Tag nach dem Geschäft meldete, der Emittent unverzüglich, noch am selben Tag veröffentlichen musste)

Foto: © grafikplusfoto – stock.adobe.com

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Beschränkung der Insiderliste auf permanente Insider Hiernach ist keine Insiderliste mehr zu führen im Hinblick auf geschäftsspezifische oder ereignisbasierte Insiderinformation

Erleichterungen bei der Aufschiebung von Insiderinformationen

Befreiung verhandelter privater Platzierungen von Anleihen mit institutionellen Anlegern vom Marktsondierungssystem und von der unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen, wenn ein alternatives Wall-Crossing-Verfahren gilt

Schaffung eines vereinfachten „Transferprospektes“ für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten, die seit mindestens drei Jahren notiert sind, wenn sie eine Einstufung in geregelten Märkten wünschen

Schaffung eines europäischen Systems für Liquiditätszufuhr-Verträge für Emittenten in KMU-Wachstumsmärkten

Berechtigte Kritik des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU
So sehr Erleichterungen für KMU von der Marktmissbrauchsverordnung zu begrüßen sind, wird vom Interessenverband Kapitalmarkt KMU zu Recht Folgendes kritisiert:

– Erleichterungen für KMU sind an den Begriff des KMU-Wachstumsmarkts gebunden. Die Voraussetzung für einen KMU-Wachstumsmarkt ist jedoch die Registrierung seitens des Segments der Börse als KMU-Wachstumsmarkt. Stellt die Börse in ihrem Land keinen Registrierungsantrag, laufen alle geplanten Erleichterungen für KMU in diesem Land völlig ins Leere

KMU_VerbandBeispiel Deutschland: An der Frankfurter Wertpapierbörse sind viele hundert KMU gelistet. Der von der Deutsche Börse AG designierte KMU-Wachstumsmarkt Scale umfasst lediglich 50 Aktienemittenten. Für dieses Segment sieht die Deutsche Börse AG eine Reihe zusätzlicher Einbeziehungsvoraussetzungen (u.a. Research Report, Einhaltung von Key Performance Indikatoren bei Anleiheemittenten) vor. Insbesondere kleinere Unternehmen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und können nicht von den Erleichterungen des KMU-Wachstumsmarkts profitieren. Hinzu kommt, dass Einbeziehungs- und Notierungsentgelte des Qualitätssegmentes um ein Vielfaches höher sind als im allgemeinen Freiverkehr und sogar teurer als im regulierten Markt

Forderung des Interessenverbands: Die Erleichterungen für KMU sollten an den KMU-Begriff gekoppelt werden und nicht an einen KMU-Wachstumsmarkt, der von der Börse noch registriert werden muss

KMU-Wachstumsmarktkonzept der EU-Kommission geht ins Leere
Da in Deutschland derzeit kein MTF als KMU-Wachstumsmarkt registriert ist, würde in Deutschland nach jetzigem Stand kein einziges KMU von den Erleichterungen für KMU auf europäischer Ebene profitieren. Das sagt eigentlich alles über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung aus.

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