
Volatile Märkte, steigende Zinsen und restriktivere Finanzierungsbedingungen setzen Unternehmen und Emittenten zunehmend unter Druck. Wenn Kapitalstruktur oder Liquidität nicht mehr tragen, stellt sich die Frage nach geeigneten Handlungsoptionen. Zwischen Insolvenz und präventiver Restrukturierung hat sich ein breites Spektrum an Lösungswegen etabliert. Von Dr. Tobias Moser, Partner, und Dr. Fabian Wirths, Associate, DMR Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann PartG mbB, München
>> aus BondGuide #23-2025 vom 14. November <<
Das Insolvenzszenario – letztes, aber mitunter notwendiges Mittel
Die Insolvenz bildet den gesetzlich verankerten Mechanismus im Umgang mit zahlungsunfähigen und/oder überschuldeten Unternehmen, mit dem primären Ziel einer gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung (§ 1 S. 1 InsO). Die Insolvenz dient jedoch längst nicht mehr nur der Abwicklung, sondern kann – etwa über Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) oder das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) – auch Sanierungszwecken dienen.
Der Vorteil der Insolvenz liegt in der rechtlichen Planungssicherheit, denn der gesamte Prozess bewegt sich innerhalb klar definierter Regelungen und Transparenz, wovon auch Gläubiger profitieren. Der offenkundige Nachteil: Insolvenzen zerstören Vertrauen, binden Ressourcen und schaden der Reputation. Hinzu kommen haftungsrechtliche Risiken für die Geschäftsleitung, beispielsweise, wenn Insolvenzantragspflichten verspätet erfüllt oder Gläubigerinteressen verletzt werden.
Die Insolvenz bleibt damit das letzte, aber unter Umständen notwendige Mittel, dessen wirtschaftliche und kommunikative Folgen oft weitreichend sind.
StaRUG – der präventive Restrukturierungsrahmen
Mit dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) steht Unternehmen seit 2021 ein Rechtsrahmen zur Verfügung, um frühzeitig und außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu agieren. Kerninstrument ist der sogenannte Restrukturierungsplan, mit dem Verbindlichkeiten neu geordnet und Rechtsverhältnisse vielfältig umgestaltet werden können. Die praktische Umsetzung eines StaRUG-Plans erfordert jedoch einen hohen Abstimmungsbedarf und Bereitschaft der beteiligten Gläubiger.
Auch wenn das StaRUG-Verfahren vorinsolvenzlich und diskret ausgestaltet ist, bleibt es in der Praxis nicht immer unter dem Radar. Auch kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten – insbesondere bei börsennotierten Unternehmen – können eine Mitteilung erzwingen und damit die gewünschte Vertraulichkeit des Restrukturierungsprozesses durchbrechen.
Das StaRUG erweist sich damit als präventives und flexibles Instrument allein für eine finanzielle Restrukturierung, wenn die finanzielle Lage bereits angespannt, aber noch steuerbar ist.
Treuhandlösungen als strategisches Sanierungsinstrument
Treuhandmodelle haben sich in den vergangenen Jahren als flexible Zwischenlösung etabliert, um in Krisensituationen Vermögenswerte, Beteiligungen oder Forderungen über einen neutralen Dritten zu bündeln und gezielt zu steuern. Der Restrukturierungstreuhänder bündelt dabei Gläubigerinteressen, ermöglicht Transaktionen außerhalb eines gerichtlichen Rahmens und schafft Raum für pragmatische Lösungen. In der Praxis kommen solche gläubigergetriebenen Modelle insbesondere bei Gläubigerpoollösungen oder Asset-Deals zum Einsatz. Ihr Vorteil liegt in der hohen Flexibilität und Diskretion – Entscheidungen können auf Basis einer Treuhandvereinbarung vorab getroffen werden, ohne die formellen Hürden eines Abstimmungsverfahrens. Zudem können Treuhandlösungen helfen, Blockadesituationen zwischen Gläubigern zu verhindern oder aufzulösen und so eine einvernehmliche Sanierung überhaupt zu ermöglichen. Ihr Nachteil besteht in der rechtlichen Begrenztheit: Treuhandlösungen beruhen auf vertraglicher Basis und entfalten daher keine gesetzliche Durchgriffswirkung.
Treuhandmodelle sind damit keine Sanierung im engeren Sinne, aber häufig ein entscheidendes Bindeglied zwischen Konzept und Umsetzung.
Restructuring as a Service – ein flexibles Tool zur gesellschafterseitig getriebenen Restrukturierung
Unter dem Schlagwort Restructuring as a Service (RaaS) – teils auch als Shareholding as a Service bezeichnet – etabliert sich zunehmend ein innovatives Sanierungskonzept zum operativen Turnaround. Die Grundidee: Defizitäre oder nicht mehr performante Unternehmensteile bzw. Assets werden gezielt vom gesunden Kerngeschäft entkoppelt und an einen spezialisierten Dienstleister verkauft, der als neuer Eigentümer auftritt. Dieser übernimmt – ähnlich einer ‚Bad Bank‘ – die ungewollten oder strategisch nicht mehr passenden Einheiten.
Im Vergleich zu klassischen Turnaround-Investoren oder sogenannten ‚1-EUR-Verkäufen‘ agiert der RaaS-Anbieter aber dienstleistungsorientiert und nicht primär renditegetrieben, wodurch die Interessen von Verkäufer und weiteren Stakeholdern stärker berücksichtigt werden können. Im Gegensatz zur herkömmlichen Treuhandlösung konzentriert sich RaaS gezielt auf ungewollte Assets und ermöglicht eine vollständige rechtliche wie wirtschaftliche Entkonsolidierung. Der Verkäufer kann so seine Bilanz bereinigen und sich auf das Kerngeschäft fokussieren.
Sinnvoll ist der RaaS-Ansatz insbesondere, wenn ein Entkonsolidierungseffekt erzielt werden soll, ein klassischer Verkauf jedoch nicht realistisch oder strategisch unerwünscht ist. Weniger geeignet ist RaaS, wenn das betroffene Asset am Markt noch signifikante Werte erzielt oder keine Liquidität für eine Zwischenfinanzierung vorhanden ist. Auch bei Gläubigerdruck auf sofortige Verwertung stößt das Modell an Grenzen – kann aber selbst dann eine wertstabilisierende Brückenfunktion übernehmen.
RaaS versteht sich somit nicht als Konkurrenz, sondern als ergänzende Erweiterung bestehender Instrumente. Es lässt sich modular mit anderen Ansätzen kombinieren und bietet eine hohe Skalier- und Anpassbarkeit.
Fazit – vom Krisenfall zur strategischen Restrukturierung
Unternehmen in der Krise verfügen heute über ein deutlich breiteres Spektrum an Handlungsoptionen als noch vor wenigen Jahren. Die Insolvenz schafft Rechtssicherheit, geht jedoch mit erheblichen Reputations- und Haftungsrisiken einher. Das StaRUG ermöglicht präventive Restrukturierung, während Treuhandlösungen operative Brücken schlagen und Blockaden zwischen Gläubigern auflösen können. Mit RaaS tritt nun ein weiterer Ansatz hinzu, der rechtliche und wirtschaftliche Entkonsolidierung mit operativer Neuausrichtung verbindet. Restrukturierung entwickelt sich damit zu einem kontinuierlichen Prozess, der rechtliche und wirtschaftliche Elemente integriert. RaaS kann in diesem Rahmen zu einem entscheidenden Baustein moderner Krisenbewältigung werden.
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