Singulus: Anleihegläubiger schwänzen Online-AGV

Foto @ Singulus Technologies AG

Die Singulus Technologies AG scheitert bei erster Online-Abstimmung am notwendigen Teilnahmequorum – die virtuelle AGV war nicht beschlussfähig. Am 20. September werde nun zu einer Folgeveranstaltung mit sodann geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit geladen.

In der ersten Abstimmung ohne Versammlung vom 26. bis zum 30. August betreffend die 12 Mio. EUR umfassende Singulus-II-Unternehmensanleihe 2016/26 (ISIN: DE000 A2AA5H 5) verweigerten die Anleiheinhaber ihren Abstimmungswillen – wie üblich bei derartigen Erstveranstaltungen.

Folglich war die Abstimmung nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden TSV (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde.

Der Vorstand der Singulus Technologies AG und der Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main als Abstimmungsleiter werden deshalb alle Bondholder zu einer zweiten AGV im Wege einer Präsenzveranstaltung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einladen.

SINGULUS TECHN. AG 16/26 (WKN: A2AA5H)

Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung am 20. September wird voraussichtlich heute im Bunderanzeiger und auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.

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