Tierisch erleichtert: Karlie Group kann AGV-Beschlüsse vollziehen

Karlie Group GmbH: Karlie Group GmbH verkauft Beteiligung in England; Abschreibungen von EUR 2,04 Millionen
Foto @ Karlie Group GmbH

Unter Dach und Fach: Der Heimtierbedarfshändler kann endlich die Beschlüsse seiner zweiten AGV vollziehen. Am 4. Juli um Mitternacht lief die einmonatige Frist für mögliche Anfechtungen gegen die beschlossene Änderung der Anleihebedingungen ohne Klageeinreichungen ab.

Das Landgericht Paderborn bestätigte, dass während der einmonatigen Frist nach Veröffentlichung der Beschlüsse im Bundesanzeiger keine Anfechtungsklagen erhoben worden. Damit werden die Beschlüsse der zweiten finalen Anleihegläubigerversammlung vom 30. Mai 2016 vollzogen.

Die Beschlussgegenstände sehen insbesondere die Reduzierung des jährlichen Zinskupons der umlaufenden Karlie-Anleihe von zuvor 6,75% auf jährlich 5% bis zum Ende der Laufzeit vor. Die Zinskürzung erfolgt rückwirkend für das Zinsjahr ab dem 25. Juni 2015.

KarlieAußerdem wird die Laufzeit der Schuldverschreibung 2013/18 um drei Jahre bis 25. Juni 2021 verlängert – optional um vier Jahre bis 25. Juni 2022 unter vollständiger Nachzahlung der gekürzten Verzinsung.

Die geänderten Anleihebedingungen sind nach Vollziehung der Beschlüsse auf der Firmenwebseite verfügbar.

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