Ekosem-Agrar: Anleiheverlängerungen endgültig beschlossene Sache

Ekosem-Agrar vollzieht Beschlüsse der DGAP-News: Ekosem-Agrar mit guten Ernteerträgen und deutlichem Wachstum in der Milchproduktion in den ersten neun Monaten 2016
Foto @ Ekosem-Agrar GmbH

Die deutsche Holding der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Ekoniva-Gruppe kann aufatmen: Während der Anfechtungsfrist seien keine Anfechtungsklagen eingegangen. Damit steht der angestrebten Laufzeitverlängerung der beiden Ekosem-Bonds um je vier Jahre nichts mehr im Weg.

Wie das Landgericht Heidelberg bestätigte, ist die Anfechtungsfrist für die Beschlüsse der zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 21. April 2016 um Mitternacht abgelaufen. Danach wurden in der einmonatigen Anfechtungsfrist nach Veröffentlichung der Beschlüsse keinerlei Anfechtungsklagen erhoben.

Somit können die Beschlüsse der beiden AGVs vom 16. und 17. März 2016 – im Wesentlichen die Laufzeitverlängerung der beiden Bonds Ekosem I (2012/17) und Ekosem II (2012/18) um jeweils vier Jahre bei gleichbleibenden Zinskonditionen – vollzogen werden.

Ekosem-Agrar vollzieht Beschlüsse der AnleihegläubigerversammlungenDie neue Fälligkeit der 8,75%-Ekosem-I-Anleihe über 50 Mio. EUR lautet auf den 23. März 2021. Ekosem II über nominal 78 Mio. EUR und einem jährlichen Kupon von 8,5% wird entsprechend am 7. Dezember 2022 endfällig. Weitere Beschlussgegenstände beziehen sich auf die Erleichterung des Abstimmungsverfahrens für die Bondholder. Die geänderten Anleihebedingungen werden in Kürze auf der Website des Unternehmens verfügbar sein.

„Die durch die Verlängerungen geschaffene finanzielle Flexibilität hilft uns auch bei der geplanten Stärkung des Eigenkapitals. Ziel ist es, auf einem soliden finanziellen Fundament unsere Marktführerschaft im russischen Milchmarkt zu festigen“, ergänzt Ekosem-CFO Wolfgang Bläsi.

Nach Vollziehung der Beschlüsse wird zudem eine Aktualisierung des Unternehmensrating von zuletzt D („Default“ = Ausfall) durch die Creditreform Rating AG vorgenommen.

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