PNE AG: Baubeginn für zwei weitere Windparks mit 30,4 MW

DGAP-Media / 28.06.2021 / 10:13

Pressemitteilung

PNE AG: Baubeginn für zwei weitere Windparks mit 30,4 MW

– Start für Projekte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

– Eigenbetrieb wird weiter ausgebaut

– Windparks mit rund 360 MW in Deutschland, Polen und Schweden in Bau

Cuxhaven, 28. Juni 2021 – Die PNE AG startet mit dem Bau zwei weiterer Windparks mit einer Nennleistung von zusammen 30,4 MW in Deutschland. Einer dieser Windparks ist ein Projekt in Niedersachsen mit vier Windenergieanlagen und einer Nennleistung von insgesamt 22,0 MW. Der zweite Windpark befindet sich in Schleswig-Holstein, besteht aus zwei Anlagen und hat insgesamt 8,4 MW Nennleistung.

Beide Projekte sollen nach der Fertigstellung in den Eigenbetrieb der PNE-Gruppe übernommen werden. Die Inbetriebnahme der beiden Windparks, die erst im Mai 2021 in der Ausschreibung des Bundesnetzagentur Zuschläge erhielten, ist im kommenden Jahr vorgesehen. Für das eigene Portfolio baut PNE derzeit Windparks mit rund 128 MW; Projekte mit 151 MW sind bereits in Betrieb.

Markus Lesser, Vorstandsvorsitzender der PNE AG: „PNE zeigt eine beeindruckende operative Stärke, denn insgesamt haben wir mit diesen beiden neuen Projekten zurzeit Windparks mit rund 360 MW in Deutschland, Polen und Schweden in Bau, einen großen Teil davon betreuen wir als Dienstleister für unsere Kunden. Und mit unserer sehr gut gefüllten Projektpipeline von Windparks in der Entwicklung sind wir auch für die Zukunft gut aufgestellt.“

Über die PNE-Gruppe
Die international tätige PNE-Gruppe mit den Marken PNE und WKN ist einer der erfahrensten Projektierer von Windparks an Land und auf See. Auf dieser erfolgreichen Basis entwickelt sie sich weiter zu einem „Clean Energy Solutions Provider“, einem Anbieter von Lösungen für saubere Energie. Von der ersten Standorterkundung und der Durchführung der Genehmigungsverfahren, über die Finanzierung und die schlüsselfertige Errichtung bis zum Betrieb und dem Repowering umfasst das Leistungsspektrum alle Phasen der Projektierung und des Betriebs von Windparks. Neben der Windenergie sind Photovoltaik, Speicherung, Dienstleistungen und die Lieferung sauberen Stroms Teil unseres Angebotes. Wir beschäftigen uns dabei auch mit der Entwicklung von Power-to-X-Lösungen.

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Schlagwort(e): Energie

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1212663  28.06.2021 

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DGAP-Adhoc: Air Berlin PLC: Klage

DGAP-Ad-hoc: Air Berlin PLC i.I. / Schlagwort(e): Rechtssache

Air Berlin PLC: Klage

25.06.2021 / 17:28 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.

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Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC wird gegen die Clearstream Banking AG Klage erheben auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung als Gesellschafterin der Air Berlin nach Wegfall der Anerkennung der Air Berlin PLC als Gesellschaft englischen Rechts in Deutschland aufgrund des Brexit

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)

London, 25. Juni 2021 – Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC hat heute dem Board of Directors der Air Berlin PLC mitgeteilt, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss der Air Berlin PLC heute entschieden hat, im Laufe des Tages Klage auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC – auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG – gegen die Clearstream Banking AG beim Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.

Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream Banking AG als Aktionärin der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin PLC – neben anderen Aktionären einer weiteren Aktiengattung (class A shares) – im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich (Register of Members) eingetragen ist. Die Clearstream Banking AG hält diese Aktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC erworben haben und in Wertpapierdepots halten.

Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) und des Ablaufs der Übergangsperiode zum 31. Dezember 2020 gilt der EU-rechtliche Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nicht mehr für nach englischem Recht gegründete Unternehmen wie die Air Berlin PLC, die als Aktiengesellschaft nach dem Recht von England und Wales (Public Limited Company) gegründet wurde und ihren Satzungssitz in England hat. Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren.

Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Beträge geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Clearstream Banking AG zur Zahlung der weiteren, zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger der Air Berlin PLC sowie der Insolvenzgläubiger und bestimmter Massegläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erforderlichen Beträge dem Grunde nach verpflichtet ist. Nach vorsichtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters werden sich diese weiteren Beträge auf mindestens EUR 1 Mrd. belaufen.

Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen.

Mitteilende Person:
Michael Lucht, Director
E-Mail: ir@airberlin.com

Air Berlin PLC i.I. c/o Browne Jacobson LLP, 6 Bevis Marks, Bury Court, London, EC3A 7BA, United Kingdom; ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie), Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, General Standard); ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April 2011 und Januar 2014) Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051719786 (EUR-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051723895 (CHF-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN DE000A19DMC0 (Wandelanleihe 2017), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse


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Unternehmen: Air Berlin PLC i.I.
6 Bevis Marks, Bury Court
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1212318  25.06.2021 CET/CEST

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