Zeitweise „Entschärfung“ des Insolvenzantragsgrunds der Überschuldung

Die momentanen diversen Krisen haben erhebliche finanzielle Belastungen für Unternehmen zur Folge und erschweren deren vorausschauende Planung. In Reaktion hierauf ist am 9. November 2022 das Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG) in Kraft getreten. Kern des SanInsKG ist eine zeitlich bis zum 31. Dezember 2023 befristete Entschärfung des Insolvenzeröffnungstatbestands der Überschuldung gemäß § 19 InsO.Weiterlesen

Strukturen für einen Debt-Equity-Swap

Die wirtschaftlichen Entwicklungen der jüngeren Zeit mit den bekannten Auswirkungen in Bezug auf die Preis- und Zinsentwicklungen führen dazu, dass die Geschäftsmodelle einiger Anleiheemittenten nicht mehr so aufgehen, wie das in normalen Zeiten zu erwarten gewesen wäre. Vor dem Hintergrund rückt auch das Sanierungsinstrument des Debt-Equity-Swaps wieder verstärkt in den Blickpunkt.Weiterlesen

Das schuldverschreibungsrechtliche Freigabeverfahren – ein Überblick

Gegen Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung (AGV) können einzelne Gläubiger die Anfechtungsklage erheben. Nach Erhebung von Anfechtungsklagen kann der Emittent die Beschlüsse der Anleihegläubiger zunächst nicht vollziehen (§ 20 III 4 SchVG). Gerade in der Krise des Emittenten ist aber eine rasche Umsetzung der Gläubigerbeschlüsse entscheidend. Um das Droh- und Druckpotenzial von Anfechtungsklägern zu begrenzen, stellt das Gesetz dem Emittenten das Instrument des Freigabeverfahrens zur Verfügung.Weiterlesen