Und nochmals… Deutsche Lichtmiete

Wird die Insolvenzmasse der Lichtmiete zum Nachteil der Gläubiger ausgehöhlt, und was unternimmt das Insolvenzgericht? Die Antwort von der Gegenseite – einer der Gegenseiten? – zur Corporate News von gestern.

Anm. der BondGuide-Redaktion: Bei den nachfolgenden Inhalten handelt es sich um eine Corporate News von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB – sicherlich auch im Hinblick auf die Stellungnahme von One Square gestern. Wir haben uns bemüht, sämtliche Sätze ins Konjunktiv oder Konditional zu überführen. Wo es ggf. versäumt worden sein sollte, so ist dies lediglich dem Umstand geschuldet, es zeitnah online haben zu wollen, nicht jedoch eine Tatsachenbehauptung unsererseits – schlicht da wir auch lediglich die jeweils beiderseitigen Stellungnahmen haben. Der Versender hat einige Begriffe in Anführungszeichen gesetzt. Wo verzichtbar, haben wir diese zum Zwecke besserer Lesbarkeit weggelassen. Bitte schauen Sie als Leser:in im Zweifel auf das oben verlinkte Original.

Mit immer größerem Unverständnis beobachten Anlegerschützer die Vorgänge im Insolvenzverfahren der Deutschen Lichtmiete AG. In einer Gläubigerversammlung am 13.03. habe der Gemeinsame Vertreter One Square Advisory Services S.á.r.l. in Vertretung der Anleihegläubiger dem ‚Verkauf‘ aller werthaltigen Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe an die neue Trägergesellschaft Novalumen zugestimmt, ohne zuvor einen Beschluss der Anleihegläubiger einzuholen.

Was so pikant sei an diesem ‚Verkauf‘: Ein Barkaufpreis werde überhaupt nicht entrichtet. Stattdessen gebe es nur eine ominöse ‚Anleihe‘, die nicht öffentlich bekannt sei und über deren Bedingungen den Gläubigern Auskünfte ausdrücklich verweigert würden. Was für ein Spiel werde da gespielt, fragt die Kanzlei.

Sollen Investoren, trotz erheblicher werthaltiger Assets, mit 0 EUR nach Hause geschickt werden? Welche Rolle spiele der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, die One Square Advisory Services S.á.r.l. aus dem Beteiligungskreis des branchenbekannten Frank Günther / München?

Fakt sei: Die One Square Advisory Services sei hinsichtlich des Gesellschafterkreises identisch mit der Erwerbergesellschaft, der die Assets der Deutschen Lichtmiete-Gruppe zugeschanzt werden, der Novalumen GmbH. Die Gesellschaftsanteile der One Square Advisory Services stünden zu je 50% im Anteilsbesitz von Günther (mittelbar über die C Elf GmbH), und Wolf Waschkuhn, Versoix/Schweiz.

Auch die Gesellschaftsanteile der Novalumen GmbH stünden mittelbar über mehrere Zwischengesellschaften zu hälftig im Anteilsbesitz von Günther und Waschkuhn. Also: Der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger habe ohne vorherige Anhörung einem ‚Verkauf‘ zugestimmt, bei dem, wirtschaftlich gesprochen, alle werthaltigen Assets an ihn selbst übertragen würden. Ein krasserer Interessenkonflikt scheine fast nicht vorstellbar, so Marktinsider, die den Vorgang fassungslos beobachten, argumentiert Schirp & Partner.

Es verwundere insofern auch nicht, dass ein Insolvenzgläubiger beim Insolvenzgericht Oldenburg einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses der Gläubigerversammlung beantragt habe, da er offensichtlich dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger widerspreche.

Aus dem Verkauf der Assets erhielten die Gläubiger der Deutschen Lichtmiete-Gruppe keinen Barkaufpreis. So viel sei sicher. Es fließe also erst einmal kein einziger Euro. Es solle nur eine Anleihe begeben werden. Aber über diese Anleihe erhielten Gläubiger keine Informationen. Dem Insolvenzgericht liegen die Anleihebedingungen nach eigener Aussage nicht vor, die Insolvenzgläubiger würden an Insolvenzverwalter Weiß verwiesen.

Von dort auch auf wiederholte Nachfrage keine Antwort. Auch One Square als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger verweigere eine Antwort ausdrücklich. Sicher sei also nur, dass alle Vermögensgegenstände abgegeben würden. Völlig unbekannt sei, welche Gegenleistung erfolgt, bzw. ob überhaupt jemals eine Gegenleistung erfolgt.

Dr. Wolfgang Schirp, Berlin: „Der bisherige Ablauf des Insolvenzverfahrens macht uns fassungslos. Wo bleibt die Kontrollfunktion des Insolvenzgerichts? Wie kann es sein, dass der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger einer Schwestergesellschaft mit identischem Gesellschafterkreis Millionenwerte zuschanzt, ohne dass bislang ein einziger Cent in die Insolvenzmasse fließt? Welche Rolle spielt Insolvenzverwalter Weiß? Wieso duldet er den krassen Interessenkonflikt in diesem Verfahren? Wenn die Gläubiger in diesem skandalösen Verfahren entrechtet werden wollen, dann werden wir alle Verantwortlichen mit einer Klage überziehen.“

Dass die Lichtmiete-Anleger den zwielichtigen Vorgängen nicht tatenlos zusehen müssten, zeige ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 7. Februar, mit dem der Novalumen GmbH verboten worden sei, einen Teil der Lampen an Dritte zu verkaufen (Aktenzeichen: 2 U 8/23). Mit der von der Kanzlei erstrittenen Entscheidung stärkte das Gericht die Interessen der Anleger und sichere diesen das Eigentum an den Lampen zu.

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