Strafrecht: Wann benötigt man einen Rechtsanwalt?

Wer unsicher ist, ob für eine Strafsache ein Rechtsanwalt benötigt wird, kontaktiert vorsichtshalber einen niedergelassenen Rechtsanwalt. Von Robert Steininger*

Kläger, Beklagte und Zeugen dürfen immer einen Rechtsanwalt mit der Vertretung ihrer Rechte beauftragen. Bei Strafverfahren mit einer Höchststrafe von einem Jahr Haft dürfen sich Beklagte während der Gerichtsverhandlung selbst verteidigen. Ein erfahrener Rechtsanwalt empfiehlt aus einem sehr wichtigen Grund, einen Rechtsbeistand zu kontaktieren.

Rechtsvertretung für Kläger

Gläubiger, die mithilfe des Rechtswegs ihre Rechtsansprüche gegenüber einem Schuldner geltend machen, benötigen keinen Rechtsanwalt für die Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht. Kläger in Strafverfahren hingegen müssen sich immer von einem Fürsprecher vertreten lassen.

Als Kläger ist zunächst wichtig, die Klagefrist einzuhalten, damit eine Klage vor dem zuständigen Gericht wirksam wird. Der Rechtsanwalt in Bad Kissingen klärt seine Mandanten darüber auf, welche Vorgänge nötig sind, die Erfolgsaussichten auf eine gerechte Urteilsverkündung nicht zu schmälern.

Nebenkläger müssen einen eigenen Rechtsanwalt mit der Wahrung ihrer Rechte beauftragen. Der Advokat des Hauptklägers vertritt ausschließlich seinen Mandanten und verfolgt ein eigenes Ziel, das er nicht mit den Anwälten der Nebenkläger absprechen muss. Kläger können mehrere Rechtsanwälte beauftragen: Sinnvoll ist das, wenn in einem Strafverfahren mehrere Rechtsgebiete behandelt werden. Das ist zum Beispiel bei einem Mord mit Raub der Fall oder bei einer Sexualstraftat mit Todesfolge.

Die Kosten für ein Strafverfahren als Kläger werden diesem auferlegt, sofern das Gericht nicht anders urteilt. Eine Rechtsversicherung muss den vorliegenden Straftatbestand abdecken. Nicht alle Rechtsversicherungspolicen decken jedes Rechtsgebiet ab.

Strafanwalt oder Strafverteidiger für Beklagte

Wird eine Person von der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens verhört, haben Beschuldigte das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Schwere Straftaten bedürfen immer einer Rechtsvertretung, wenn absehbar ist, dass das Strafmaß höher als ein Jahr Haft ausfallen kann. In dem Fall ist es irrelevant, ob eine Freiheitsstrafe geurteilt wird. Rechtsanwälte verteidigen ihre Mandanten, da ein nicht strafrechtlich verurteilter Beklagter solange als unschuldig einzustufen ist, bis er selbst eine Straftat zugibt oder sie ihm einwandfrei nachgewiesen wird.

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Rechtsanwälte sind die einzigen Personen der Verteidigung, die Akteneinsicht haben. Jeder Rechtsanwalt muss Informationen zum Stand des Ermittlungsverfahrens erhalten. Nur mit dem Wissensstand, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird und welche Indizien oder Beweise gesichert wurden, kann er die Strategie der Verteidigung festlegen. Beschuldigte sollten jedes noch so kleinste Detail dem Rechtsanwalt oder ihrem Pflichtverteidiger mitteilen, auch wenn es ihnen als irrelevant erscheint.

Angeklagte sollten nur mit ihrer Rechtsvertretung sprechen und keine Informationen an Ermittler, Staatsanwaltschaft oder Kläger weiterleiten. Beschuldigte in einem Strafverfahren haben zudem das Recht zu schweigen. Die Gegenseite wird versuchen, einen Beklagten vom Gegenteil zu überzeugen, um Informationen oder ein Schuldeingeständnis zu erhalten. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu beschuldigen, jedoch besteht die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben.

Rechtsanwalt für Zeugen

Zeugen benötigen nur dann eine Rechtsvertretung, wenn sie sich durch Zeugenaussagen selbst belasten. Zeugenaussagen gegenüber Personen, mit denen Zeugen verwandt sind, bedürfen der Zustimmung des Zeugen. Der Rechtsanwalt rät, nur eine Zeugenaussage zu tätigen, wenn der Inhalt nicht selbst belastet oder erhebliche Nachteile in der eigenen Lebensführung verursacht.

Wird zum Beispiel der Ehemann einer Straftat beschuldigt, ist die Ehefrau von einer Zeugenaussage befreit. Sie muss weder ihren Gatten noch sich selbst in irgendeiner Form belasten, sollte aber zur Entlastung beitragen. Kann die Ehefrau bezeugen, dass ihr Ehemann nicht des Strafvorwurfs schuldig ist und es gibt Beweise, die das bestätigen, sollte die Ehefrau dem Rechtsanwalt die entlastenden Beweise vortragen.

Wer unsicher ist, ob für die vorliegende Strafsache ein Rechtsanwalt benötigt wird, vereinbart zur Prüfung der Sachlage vorsichtshalber einen Termin bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt.

*) Robert Steininger ist Fachautor für u.a. Anlagestrategien und publiziert regelmäßig zu Fachthemen wie Online- und Investment-Strategien, Glücksspielthemen, Fußball, Krypto und Verhaltensanalyse

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