Singulus benötigt weitere AGV(s) – Bitte um Verzicht auf Kündigungsrecht

Singulus Technologies lädt einmal mehr zu einer AGV ein, ab dem 2. Mai – bis dahin bitte man um Nicht-Kündigung der ausstehenden Anleihe.

Die Emittentin hat am 6. April 2023 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke für ihre Jahresabschlüsse für ihre Geschäftsjahre 2020 und 2021 erhalten und beabsichtigt, diese beiden Jahresabschlüsse im April 2023 zu veröffentlichen.

Die Gesellschaft sei aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, für die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse ab dem Jahresabschluss 2022 einen neuen Abschlussprüfer zu bestellen. Da die Prüfungshandlungen hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 erst kürzlich beendet worden sind und der neue, noch zu bestellende Abschlussprüfer voraussichtlich eine gewisse Zeit zur Einarbeitung in das neue Mandat benötigen wird, dürfte die Prüfung und die Erteilung eines Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss 2022 noch Zeit in Anspruch nehmen.

Die Gesellschaft könne derzeit nicht sicher prognostizieren, wie lange die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch den neuen Abschlussprüfer dauern werde. Vor diesem Hintergrund bittet die Gesellschaft die Anleihegläubiger im Hinblick auf ihre Finanzplanung vorsorglich um einen Verzicht auf etwaige Kündigungsrechte, die an eine verspätete Vorlage oder Veröffentlichung testierter Jahresabschlüsse anknüpfen, für die Dauer von fünfzehn Monaten sowie um ihre Zustimmung zu weiteren Änderungen der Anleihebedingungen, die zu einem späteren Zeitpunkt die Refinanzierung der Anleihe erleichtern sollen.

Die Emittentin lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

von Dienstag, den 2. Mai um 0000 Uhr MESZ,
bis Donnertag, den 4. Mai um 2400 Uhr MESZ

gegenüber dem Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main ein.

https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde, werde SINGULUS TECHNOLOGIES zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das erforderliche Quorum 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen.

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