SeniVita SE: gV und Laufzeitverlängerung

Der Vorstand der SeniVita Social Estate (SSE) hat sich auf Änderungen beim Vorschlag für die Modifikation der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/20 (ISIN: DE000 A13SHL 2) geeinigt.

Die Änderungen sehen im Kern die Stärkung der Zustimmungs- und Kontrollrechte des gemeinsamen Vertreters vor, insbesondere bei der Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten aus dem Grundvermögen der SeniVita-Gruppe.

Der Vorstand, Entwickler und Betreiber von Pflegeeinrichtungen in Süddeutschland, hat sich mit dem Gläubiger FINEXIS S.A. (Verwaltungsgesellschaft des Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds) sowie mit dem designierten gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger auf Änderungen beim Vorschlag für die Modifikation der Bedingungen der Wandelanleihe 2015/20 geeinigt, so die ganz aktuelle Meldung.

Wie mitgeteilt (vgl. Pressemitteilung vom 21. Februar 2020), fordert die SSE AG die Gläubiger zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum 7. März 2020 ab 0:00 Uhr (MEZ) bis 10. März 2020 um 24:00 Uhr (MEZ) auf. Vorgeschlagen wird unter anderem, die Laufzeit der Anleihe, die am 12. Mai 2020 zur Rückzahlung fällig wird, um 5 Jahre bis zum 11. Mai 2025 zu verlängern. Als gemeinsamer Vertreter wird Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen (mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf) vorgeschlagen. Den Antrag der FINEXIS S.A. zur Änderung der Beschlussvorlagen, der in enger Abstimmung mit Herrn Meyer zu Schwabedissen gestellt wurde, wird die Gesellschaft nach der erzielten Einigung unterstützen.

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Weitere Informationen zur Abstimmung der Gläubiger

Die Aufforderung zur Stimmabgabe und der Antrag der FINEXIS S.A. sind auf der Website der Gesellschaft unter

www.senivita-social-estate.de/wandelanleihe.html

veröffentlicht. Auf der Website befinden sich auch alle notwendigen Formulare zur Ausübung des Stimmrechts bzw. der Bevollmächtigung eines Vertreters. Zum Abstimmungsleiter wurde Herr Notar Dr. Jochen N. Schlotter, Frankfurt am Main, bestimmt.

Aus den damaligen Vorschlägen zur Änderung:

Als Ausgleich werde der Zinssatz von aktuell 6,5 auf 8,5% p.a. erhöht. Allerdings: Nach einem jährlichen Stufenplan wird nur ein Teil des Zinses ausgezahlt – der Rest soll endfällig werden. Dies natürlich, um die Liquiditätsbelastung für die SSE in diesem Zeitraum zu schonen.

Die Einschränkung dieser Einschränkung: Abhängig von der Liquiditätsentwicklung könnten die Zusatzzinszahlungen auch schon vorher geleistet werden.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Besicherung der Anleihe auf Grundpfandrechte an Immobilien zu beschränken und Barbestände der SSE AG künftig von der Besicherung auszunehmen. Ferner stehen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger, erweiterte Reporting-Pflichten der Gesellschaft sowie die Einräumung des Rechts der SSE AG, die Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen, zur Abstimmung.