SeniVita: Laufzeitverlängerung gegen Zinserhöhung

Die SeniVita Social Estate hat heute Details zur geplanten AGV bekannt gegeben. Die obigen Stichworte sind nur zwei von vielen.

Im Kern bietet die SeniVita Social Estate AG (kurz SSE) eine Laufzeitverlängerung um fünf Jahre bis Mai 2025 – also eine Verdoppelung der Laufzeit des Wandlers 2015/20.

Als Ausgleich werde der Zinssatz von aktuell 6,5 auf 8,5% p.a. erhöht. Allerdings: Nach einem jährlichen Stufenplan wird nur ein Teil des Zinses ausgezahlt – der Rest soll endfällig werden. Dies natürlich, um die Liquiditätsbelastung für die SSE in diesem Zeitraum zu schonen.

Die Einschränkung dieser Einschränkung: Abhängig von der Liquiditätsentwicklung könnten die Zusatzzinszahlungen auch schon vorher geleistet werden.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Besicherung der Anleihe auf Grundpfandrechte an Immobilien zu beschränken und Barbestände der SSE AG künftig von der Besicherung auszunehmen. Ferner stehen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger, erweiterte Reporting-Pflichten der Gesellschaft sowie die Einräumung des Rechts der SSE AG, die Anleihe vorzeitig zurückzuzahlen, zur Abstimmung.

Damit einhergehen soll auch eine klare organisatorische und geschäftliche Trennung der SSE-Gruppe von den geschäftlichen Aktivitäten des Großaktionärs SeniVita Sozial gGmbH, die 49,9% am Grundkapital der SSE AG hält. Der Markenname SeniVita sei künftig der SSE-Gruppe vorbehalten, die heutige SeniVita Sozial gGmbH soll in Dr. Wiesent Sozial gGmbH umbenannt werden.

Dr. Horst Wiesent, Vorstandsvorsitzender der SeniVita Social Estate AG: Ich bin sicher, dass wir den Anleihegläubigern ein faires und maßvolles Angebot unterbreiten. Unsere Gruppe bekäme auf der Liquiditätsseite die Luft, die sie braucht, um die geplante operative Transformation umzusetzen und neue Projekte voranzutreiben. Die Gläubiger müssten dafür jedoch keinerlei Forderungsverzicht leisten und erhielten sogar einen erhöhten Zinssatz. Im Vergleich zu den möglichen Alternativen ist die vorgeschlagene Verlängerung der Anleihe ohne Frage die beste Option für die Anleihegläubiger.“

Dr. Horst Wiesent, SeniVita SE

Hintergrund

Gemäß Schuldverschreibungsgesetz ist die Gläubigerversammlung beschlussfähig, wenn die Abstimmenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten (Quorum). Laut Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2015/20 ist für die Änderung wesentlicher Inhalte der Anleihebedingungen eine qualifizierte Mehrheit von 75% der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte erforderlich. Für den Fall, dass bei der Abstimmung die notwendigen Quoren und Mehrheiten nicht erreicht werden, ist eine 2. Gläubigerversammlung als Präsenzversammlung für Ende März 2020 vorgesehen – hier reicht eine Teilnahme von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen.  

Erste Einschätzung von BondGuide

Eine Operation am offenen Herzen mit zweifellos äußerst ungewissem Ausgang. Man beachte den letzten Satz des Zitats des Vorstandsvorsitzenden – exakt unser Fazit in unserer Analyse zur versuchten Doppelemission Ende vergangenen Jahres. Eine zweite AGV scheint absehbar – und dann pressiert die Zeit langsam bis Ablauf der Anleihe 2015/20. Singulus etwa hat diese Last-Minute-Ausfahrt vor einigen Jahren allerdings auch noch Spitz auf Knopf hinbekommen. Gut vorstellbar, dass der CEO noch weitere Kompromisse anbieten muss, um Mehrheiten zu generieren.