Law Corner: German Bond Standard – Aufbruch zu einem belastbaren Marktstandard für KMU-Anleihen

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Der Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V. treibt derzeit die Entwicklung eines German Bond Standard voran, um dem deutschen KMU-Anleihemarkt nach Jahren der Verunsicherung ein einheitliche(re)s, investorenorientiertes Fundament zu geben. Die Law Corner von Dr. Mirko Sickinger, LL.M., Partner, und Franziska Decker, M.A., Associate, HEUKING, Köln

>> Die Law Corner aus BondGuide #2-2026 vom 23. Januar <<

Ziel ist ein praxistauglicher Standard, der Transparenz, klare Rollen und verlässliche Prozesse etabliert – und zugleich die Attraktivität des heimischen Marktes gegenüber dem vielfach als Referenz wahrgenommenen Nordic-Bond-Segment erhöht. Im Mittelpunkt der Bestrebungen soll ein kohärentes Regelwerk für den deutschen Markt stehen. Damit möchte die Initiative den Wunsch, Emissionen planbarer zu machen, mit der Bestrebung, das Vertrauen der Marktteilnehmer durch konsistente Dokumentations- und Verfahrensstandards dauerhaft zu stärken, verbinden.

Ausgangslage und Motivation
Der deutsche KMU-Anleihemarkt war in der Vergangenheit zu häufig von Insolvenzen, Restrukturierungen und Vertrauensverlusten geprägt. Bis heute fehlt es an einem konsistenten Standard, der die Erwartungen professioneller und privater Investoren an Informationstiefe, laufendes Monitoring und geordnete Entscheidungsverfahren erfüllt. Parallel haben Emittenten vermehrt auf Nordic Bonds gesetzt – mit zusätzlicher Komplexität durch die Anwendung mehrerer Rechtsordnungen in derselben Transaktion und Verfahrensbesonderheiten, die sich beispielsweise bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor ausländischen Gerichten ergeben können.

Sinnvoll erscheint daher eine Rückbesinnung: Ein deutscher Standard soll Sicherheit schaffen, ohne den Umweg über ausländisches Recht zu gehen, und dabei die ausgewogenen Mechanismen des Schuldverschreibungsgesetzes nutzbar machen. Angestrebt wird ein Ansatz, der die Lehren der vergangenen Marktzyklen in konkrete Klauselvorschläge übersetzt: klare Finanz- und Informations-Covenants, geordnete Eskalationsschritte bei Covenant Breaches, verlässliche Abstimmungsverfahren für die Gläubiger sowie eine eindeutige Zuweisung von Aufgaben und Haftung eines Interessenvertreters der Gläubiger.

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Nordic Bonds als Benchmark – und was Deutschland anders machen sollte
Der Nordic-Bond-Markt hat sich durch Standardisierung, die institutionalisierte Marktrolle des Bond Trustees und stringentes laufendes Reporting profiliert. Besonders prägend ist die Rolle des Bond Trustees, der die Einhaltung von Covenants überwacht, Emittenten-Reportings entgegennimmt, bei Leistungsstörungen koordiniert und die Anleihegläubigerversammlung einberuft. Diese feste Struktur fördert Verlässlichkeit und Handlungsfähigkeit.

Zugleich offenbaren sich Schwachpunkte der Nordic Bonds im deutschen Kontext: Die Rechtsdurchsetzung über einen ausländischen Trustee und dies gegebenenfalls vor ausländischen Gerichten, vom Investorenschutz des Schuldverschreibungsgesetzes abweichende Beschlussmechaniken und teils (zu) geringe Beteiligungsschwellen im ausländischen Recht bergen Akzeptanz- und Gerechtigkeitsrisiken.

Der German Bond Standard soll deshalb darauf abzielen, die funktionalen Stärken der Nordic Bonds – Standardisierung, frühe Eingriffsmöglichkeiten des Interessenvertreters und effiziente Beschlussfassung – zu übernehmen, jedoch eingebettet in ein deutsches, investorenorientiertes Rechts- und Verfahrensumfeld. In der Praxis bedeutet dies: vergleichbare Transparenz- und Covenant-Standards, definierte Aufgaben und Befugnisse des Interessenvertreters der Gläubiger sowie eine Beschlussmechanik, die sowohl Handlungsfähigkeit als auch Minderheitenschutz sicherstellen soll.

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Gemeinsamer Vertreter statt ausländischem Trustee – funktionsgleich, rechtssicher, marktkonform
Kern der rechtlichen Architektur soll die Stärkung des gemeinsamen Vertreters nach dem Schuldverschreibungsgesetz als funktionales Pendant zum Bond Trustee sein. Die Stoßrichtung ist klar: klare Mandatierung und Ermächtigungen, Befugnisse zur Entgegennahme und Weitergabe von Informationen, Einleitung und Begleitung von Gläubigerentscheidungen sowie – wo rechtlich möglich – operative Handlungsspielräume bei Fristen, Vollzugsakten und organisatorischen Maßnahmen. Zugleich soll die zentrale Leitplanke des deutschen Rechts gewahrt bleiben: Wesentliche Eingriffe in Gläubigerrechte sollen weiterhin eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses bedürfen.

Bausteine des geplanten Standards
Der German Bond Standard soll drei Themen adressieren: Standardisierung, Transparenz und Investorenschutz.

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Standardisierung
Im Grundsatz standardisierte Anleihebedingungen mit vorgeprägten Modulen für Covenants, Informationspflichten, Sicherheiten und Entscheidungsverfahren sollen die Marktstandardisierung vorantreiben. Kollektive Handlungsfähigkeit soll über den gemeinsamen Vertreter sowie abgestimmte Kündigungs- und Beschlussmechaniken sichergestellt werden, ohne die individuelle Rechtsausübung unangemessen zu beschneiden.

Transparenz
Ein verbindliches, laufendes Reporting mit Covenant-Updates und adäquater Bekanntmachung soll Vergleichbarkeit und Frühwarnfähigkeit schaffen. Der gemeinsame Vertreter soll Informationen aggregieren und verteilen, bei Bedarf Entscheidungen initiieren und externe Sachverständige hinzuziehen.

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Investorenschutz
Der Standard soll in der Vergangenheit aufgetretene und damit bereits bekannte Missbrauchsmuster adressieren und verhindern, klare, investorenfreundliche Abstimmungsregeln schaffen und die Gleichbehandlung aller Gläubiger stärken. Zugleich soll der Rahmen für Emittenten kalkulierbar bleiben: Haftung und Vergütung des gemeinsamen Vertreters sollen marktüblich begrenzt, externe Beratung und Kostenmechanik transparent geregelt werden. Ein definierter Katalog zulässiger qualifizierter Mehrheitsentscheidungen könnte Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig Sanierungsprozesse erleichtern, ohne Individualrechte unverhältnismäßig zu beschneiden.

Mehrwert für Emittenten und Investoren
Für Emittenten würde ein standardisiertes deutsches Format die Transaktionskomplexität reduzieren. Die Bündelung der Dokumentation in einer Rechtsordnung – vom Gesellschafts- und Sicherheitenrecht bis zur Börsen- und Abwicklungsinfrastruktur – verringert Reibungsverluste und Beratungskosten. Für Investoren entstehen verlässliche Informationsflüsse, klare Zuständigkeiten und belastbare kollektive Verfahren. Damit würde die Chance wachsen, auch internationale Investoren anzuziehen, die standardisierte, rechtsklare Formate bevorzugen.

Dr. Mirko Sickinger & Franziska Decker, HEUKING

Lesen Sie hierzu auch das BondGuide-Interview mit Ingo Wegerich, Präsident, Interessenverband Kapitalmarkt KMU, Martin Schmeißer, Geschäftsführer, Montega Markets, und Holger Clemens Hinz, Leiter Corporate Finance, Quirin Privatbank in der aktuellen Jahresausgabe „Finanzierung im Mittelstand 2025“.

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