Golden Gate lädt zum zweiten Anleihegläubigertreffen – Bondinhaber sollten ihr Stimmrecht wahrnehmen

Golden Gate: mit der sprichwörtlichen Ruhe vor dem
Sturm? Foto: © Thinkstock/iStock/RTimages

Auf dem am kommenden Montag stattfindenden zweiten Gläubigeraufmarsch der insolventen Golden Gate GmbH dürfte es erneut heiß hergehen. Auf der Agenda stehen u.a. abermals die Wahl eines Anleihevertreters sowie die Frage, wie und wann die als Sicherheit dienende Liegenschaft in Leipzig bestmöglich verwertet werden kann.

Am 12. Januar findet im Club des Münchner Künstlerhauses, Lenbachplatz 8, München, die zweite Gläubigerversammlung für die Anleiheinhaber der Golden Gate GmbH statt. Neben der ausführlichen Information der starken vorläufigen Insolvenzverwaltung um Rechtsanwalt Axel W. Bierbach zum laufenden Stand des Verfahrens und etwaigen Befriedigungsaussichten für die Anleihegläubiger stehen erneut die Wahl eines gemeinsamen Anleihevertreters sowie Verwertungsoptionen für die als Sicherheit für die Anleihegläubiger dienende Liegenschaft in Leipzig auf der Beschlussagenda.

Als möglichen Vertreter schlägt die vorläufige Insolvenzverwaltung die Restrukturierungsgesellschaft One Square Advisory vor. Zudem soll die Leipziger Immobilie, auf die eine Grundschuld zu Gunsten der Inhaber der 6,5%-Schuldverschreibung über nominal 30 Mio. EUR eingetragen ist, innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren weiterentwickelt und sodann freihändig veräußert werden. Ziel ist die Realisierung eines möglichst hohen Verkaufserlöses. Eine Zwangsversteigerung der Immobilie, die der Treuhänder nach den Anleihebedingungen eigentlich veranlassen müsste, soll möglichst vermieden werden, da in einer solchen in der Regel ein schlechterer Verkaufserlös erzielt werden würde. Der vorläufige Insolvenzverwalter beabsichtigt, den erbetenen Zweijahreszeitraum nicht auszuschöpfen, sondern bereits im laufenden Jahr die Verwertung der Immobilie abzuschließen.

investoren_eckdaten_Golden_Gate_Bilanzwerk_enttäuschtDas zweite Gläubigertreffen ist notwendig, da bei der ersten Veranstaltung am 28. November 2014 einige Investoren die Versammlung vorzeitig verlassen hatten und damit die Beschlussfähigkeit des Gremiums torpedierten (BondGuide berichtete). Bei der zweiten Veranstaltung ist nur noch ein Quorum von 25% des Anleihevolumens notwendig. Änderungen der Anleihebedingungen müssen aber nach wie vor mit einer 75%-Mehrheit gefasst werden. Ferner weist die Insolvenzverwaltung darauf hin, dass das SchVG die Möglichkeit einer dritten Anleihegläubigerversammlung mit weiter herabgesetzten Anforderungen an die Beschlussfähigkeit nicht vorsieht. Daher wird im Fall einer erneuten Beschlussunfähigkeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine weitere Anleihegläubigerversammlung einberufen werden. Dies wiederum dürfte allerdings ebenfalls zur Zahlungsunfähigkeit der Golden Gate Leipzig GmbH und somit zur Zwangsversteigerung der Immobilie dieser Gesellschaft mit etwaig nachteiligen Folgen für die Gläubiger führen. Vor diesem Hintergrund sollten sämtliche Anleiheinhaber von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und an der zweiten Veranstaltung persönlich teilnehmen bzw. sich mittels Vollmacht vertreten lassen.

Unterdessen wurden in der Zwischenzeit auch Gegenanträge eingereicht. Weitere Informationen, Unterlagen und Anmeldeformulare (bis zum 9. Januar, 12 Uhr mittags) sowie FAQs für Anleihegläubiger sind auf der Unternehmenswebseite zum Download hinterlegt.

! Bitte nutzen Sie für Fragen und Meinungen Twitter – damit die gesamte Community davon profitiert. Verfolgen Sie alle Diskussionen & News zeitnaher auf Twitter @bondguide !