Ekotechnika: Anleihegläubigerversammlung nicht beschlussfähig

Ekotechnika AG veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015/16
Foto @ Falko Bozicevic

Es waren Tage der Entscheidung für die festgefahrene Ekotechnika GmbH. Zwischen dem 30. März und dem 2. April sollten die Anleihegläubiger im Wege einer virtuellen Gläubigerversammlung über das vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur finanziellen Restrukturierung abstimmen. Am Ende verweigerte die Mehrheit der Bondholder mangels Abstimmungswillen ihre Gefolgschaft.

So informierte die deutsche Holding des größten Händlers internationaler Landtechnik in Russland, der EkoNiva-Technika Gruppe, am vorigen Donnerstag, dass die virtuelle Gläubigerversammlung mangels „Präsenz“ nicht beschlussfähig war, da wertmäßig weniger als 50% des ausstehenden Anleihekapitals abgestimmt hätten. Insgesamt wären dem Abstimmungsaufruf nur 3,513 Mio. EUR (~6%) der umlaufenden 9,75%-Schuldverschreibung über 60 Mio. EUR gefolgt.

Nun muss sich der Landtechnikhändler einer zweiten Abstimmungsrunde stellen – diesmal als Präsenzveranstaltung mit herabgesetzten Anforderungen an die Beschlussfähigkeit. Hierfür wird, wie zuvor angekündigt, ein zweites Gläubigertreffen zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung am 6. Mai 2015 in Walldorf einberufen. Die Einladung dazu wird morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Voraussichtlich Mitte April 2015 und damit rechtzeitig vor dem zweiten Abstimmungstermin soll zudem das von PwC ausgearbeitete Sanierungsgutachten (IDW S 6) fertig gestellt werden. Außerdem werde die Gesellschaft in Kürze weitere Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung bekanntgeben. Details zur angestrebten Finanzrestrukturierung von Ekotechnika sind unter www.ekotechnika.de/de/anleihe.html hinterlegt.

EkotechnikaVor Abstimmungsbeginn riet der designierte Anleihevertreter One Square Advisory den Anleihegläubigern, zunächst die Ergebnisse der PwC-Analyse abzuwarten, „um dann eine informierte Entscheidung zu treffen und in der entscheidenden 2. Präsenz-Gläubigerversammlung teilzunehmen“. Zuvor war absehbar, dass das beauftragte Gutachten vor der entsprechenden Abstimmung noch nicht vorliegen würde und die Bondholder demzufolge auch nicht über Ergebnisse  informiert werden konnten. Eine „fundierte wirtschaftliche Bewertung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts“ vor der ersten Abstimmung war insofern nicht möglich (BondGuide berichtete).

Die im Stuttgarter Bondm umlaufende Ekotechnika-Anleihe (2013/18) ging zuletzt nur noch zu 9,27% um.

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