Deutsche Forfait veröffentlicht Bezugsangebot für Sachkapitalerhöhung

DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht Bezugsangebot für Gläubiger der DF-Anleihe 2013/2020
Foto @ DF Deutsche Forfait AG

Die DF Deutsche Forfait AG drückt bei der angestrebten Anleiherestrukturierung allmählich aufs Gaspedal. Heute wurde nun zunächst das Bezugsangebot für den avisierten Debt-Equity-Swap für die Bondholder veröffentlicht – die Umtauschfrist beginnt schon morgen und läuft bis Anfang Juni.

Danach habe der Außenhandelsfinanzierer mit heutigem Beschluss die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen durch Einbringung von Teilschuldverschreibungen der ausstehenden 7,875%-Unternehmensanleihe (2013/20) beschlossen. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre entsprechend ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung um bis zu 3,4 Mio. EUR auf sodann 10,2 Mio. EUR erfolgt durch Ausgabe von bis zu 3.400.000 neuen DFAG-Stückaktien, der Ausgabebetrag je Aktie lautet auf 1 EUR. Die neuen Anteilsscheine sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres der Eintragung der Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister der Gesellschaft gewinnberechtigt.

Die neuen DFAG-Stückaktien sollen den Bondholdern vom 19. Mai (ab 0 Uhr) bis einschließlich 2. Juni (24 Uhr) mittelbar zum Bezug angeboten werden. Je eingebrachtem Anleihennominal von 1.000 EUR werden 580 neue, auf den Namen lautende Stückaktien ausgegeben. Die Zeichnung der Aktien erfolgt zunächst durch das Bankhaus Neelmeyer als fremdnützige Treuhänderin und zentrale Abwicklungsstelle für die an der Sachkapitalerhöhung teilnehmenden Anleihegläubiger. Das vollständige Bezugsangebot an die Anleihegläubiger wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die jetzige Sachkapitalerhöhung ist wesentlicher Bestandteil der von der DFAG angestrebten und von den Stakeholdern unterstützen Finanzrestrukturierung.

DF Deutsche Forfait AG veröffentlicht Bezugsangebot für Gläubiger der DF-Anleihe 2013/2020 Die bis Mitte April vom Börsenhandel ausgesetzte DFAG-Schuldverschreibung über nominal 30 Mio. EUR wurde zwischenzeitlich wieder zum Handel im Frankfurter Entry Standard einbezogen. Ursprünglich sollte der Bond so lange vom Börsenhandel ausgesetzt bleiben, bis die Beschlüsse der zweiten Anleihegläubigerversammlung vom 19. Februar betreffend die Änderungen der Anleihebedingungen umgesetzt sind. Nachdem die Anfechtungsfrist zu den gefassten Beschlüssen am 24. März ohne anhängige Klagen verstrich (BondGuide berichtete) und somit alle relevanten aufschiebenden Bedingungen für die Änderung der Bedingungen zeitnah erfüllt werden konnten, hat der Börsenbetreiber einer früheren Handelswiederaufnahme zugestimmt.

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