PREOS: mit Pauken und Trompeten in die Insolvenz

Foto @ PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Paukenschlag bei der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG (ISIN: DE000 A2LQ85 0): Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat den Freigabeantrag der Gesellschaft zur Umsetzung der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung vom 1. bis 3. Dezember 2023 abgelehnt – damit scheint das Schicksal von PREOS besiegelt: letzte Ausfahrt Insolvenzgericht!

Durch die Ablehnung des Freigabeantrags durch das OLG können die Beschlüsse des ohnehin nicht unumstrittenen Restrukturierungskonzept der 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/24 (ISIN: DE000 A254NA 6) nicht wie von PREOS geplant umgesetzt werden.

PREOS sei vor diesem Hintergrund gehalten, bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag zu stellen.

Noch Anfang Dezember 2023 wurde u.a. beschlossen, die Verzinsung des PREOS-Wandlers mit Ablauf des 8. Dezember 2022 zu beenden, ein Wandlungsrecht der Emittentin (Pflichtwandlung) einzuführen sowie den Wandlungspreis auf 4,50 EUR zu reduzieren.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ging seinerzeit auf die Barrikaden und lehnte im Vorfeld der AGV sämtliche hervorgebrachten TOPs als ‚völlig inakzeptabel‘ ab.

Der Kurs der PREOS-PWA 2019/24 spricht bereits seit geraumer Zeit Bände.

Ein besonderes Geschmäckle bekam die Angelegenheit außerdem, weil die SdK in diesem Zusammenhang bereits im Vorfeld kritisierte, dass die Vilus ImmoGermany GmbH als Haupt- bzw. Großgläubiger der PREOS-Wandel-TSV und durch bestehende Vertragsbeziehungen mit selbiger ein sogenanntes „Acting in Concert“ zu befürchten wäre.

So oder so dürfte es sehr wahrscheinlich sein, dass eine Insolvenz der PREOS bzw. die Umstände, die womöglich über Jahre zur Pleite geführt haben, Anwälte und Gerichte gleichermaßen noch länger beschäftigen werden.

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