SdK geht gegen PREOS AGV auf die Barrikaden: ‚völlig inakzeptabel‘

Die SdK lehnt sämtliche Tagesordnungspunkte der AGV bei PREOS ab und lädt zunächst einmal wie üblich zu einer Informationsveranstaltung.

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Wandelanleihe 2019/24 (DE000 A254NA 6) aufgefordert, ihre Stimme im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung vom 01.12 bis zum 03.12.2023 abzugeben.

Die Anleiheinhaber sollen auf dabei einem Verzicht auf den gesamten Zinsanspruch der Zinsperiode 2022/23 und einer Pflichtwandlung der Anleihe in Aktien zustimmen. Der Wandlungspreis soll dabei 4,50 EUR je Aktie betragen und somit mehr als das Zehnfache des aktuellen Börsenkurses. Ein Kapitalschnitt auf Ebene der Aktionäre solle hingegen nicht erfolgen. Somit würden bei Umsetzung der Pflichtwandlung die aktuellen Aktionäre weiterhin mehr als 60% des Grundkapitals halten.

Durch den fehlenden Kapitalschnitt wird den Anleiheinhabern wesentliches Wertaufholungspotential verweigert und dadurch wesentliche Grundsäte in Restrukturierungssituationen verletzt, u.a. dass das Fremdkapital im Rang vor dem Eigenkapital stehe. Die geforderte Restrukturierung ist daher aus Sicht der SdK völlig inakzeptabel.

Westend Carré von PREOS

WP Deloitte selbst scheine massive Zweifel an den Annahmen des Vorstands der Gesellschaft zu haben. Denn es werden, was eher unüblich ist, von Deloitte mehrere Hinweise zu den Berechnungen gegeben, wonach die Ergebnisse auch deutlich unter den berechneten Werten liegen könnten, sofern bestimmte Erwartungen des Vorstands der PREOS nicht eintreffen.

Ferner wurde ein Insolvenzszenario simuliert. Anleihegläubiger könnten bei einer Insolvenz angeblich mit einer Quote von nur 2,47% rechnen, wobei auch diese Berechnung durch den Gutachter eingeschränkt werde. Es scheint also eher so, dass das Unternehmen vielen Bereichen nicht marktgerechte Annahmen getroffen haben könnte, die von Deloitte aus so nicht geteilt werden.

Offen sei auch, ob Haftungs- und Anfechtungsansprüche umfassend geprüft worden sind. Die SdK hat bereits die Offenlegung des Gutachtens verlangt. Nach deren Einschätzung dürfte bei Zustimmung der Anleihegläubiger zu den Beschlussvorschlägen die Gesellschaft demnächst sämtliche Anleihen zwingend wandeln. Da selbst bei diesem sogenannten Debt-to-Equity-Swap noch erhebliche Insolvenzrisiken gegeben sind, wäre eine Zustimmung der Anleihegläubiger unplausibel, nachdem diese bei Umsetzung zu in einem potentiellen Insolvenzverfahren als Aktionäre zu nachrangigen Gläubigern würden.

Die SdK lehnt daher sämtliche Tagesordnungspunkte ab und bietet betroffenen Anleiheinhabern an, diese auf der Abstimmung ohne Versammlung kostenlos zu vertreten. Die hierfür relevanten Unterlagen sind unter www.sdk.org/preos abrufbar.

Gemeinsam mit der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei DMR Legal wird die SdK am Freitag, den 24.11. um 12 Uhr zu den Geschehnissen eine kostenlose Informationsveranstaltung anbieten.http://www.sdk.org/informationsveranstaltung

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