HanseYachts: Bilanz schlägt mit Verlustanzeige Leck

Foto @ HanseYachts AG

Der HanseYachts AG steht das Wasser coronabedingt bis zum Hals: Die COVID-19-bedingte Neubewertung des Vermögensportfolios führte zu Abschreibungen bei Beteiligungen und Firmenwert. In der Folge wurde ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals festgestellt.

Der Hersteller von Segel- und Motoryachten hat im Zuge der Arbeiten zur Aufstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/20 festgestellt, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Ursächlich hierfür ist eine vorgenommene außerordentliche und nicht zahlungswirksame Teilabschreibung auf die Beteiligung unter der die französischen Bootsbauaktivitäten gebündelt sind.

Die vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögensportfolios führt zu einer Wertminderung des in der Bilanz der HanseYachts AG zum 30. Juni 2020 ausgewiesenen Beteiligungsbuchwerts um 13,9 Mio. EUR sowie in der Konzernbilanz zu einer Wertminderung des im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckten Firmenwertes (Goodwill) um 11,7 Mio. EUR.

URA Monitoring vom 1.12.2016: HanseYachts Anleihe (2014/2019)Die Wertminderung belastet das Ergebnis im Einzel- und Konzernabschluss, führt aber nicht zu Liquiditätsabflüssen. Gründe hierfür liegen im Wesentlichen darin, dass sich bedingt durch die Corona-Pandemie die ursprünglichen Geschäftserwartungen in die Zukunft verschoben haben und sich der für Zwecke der Bewertung herangezogene Abzinsungsfaktor WACC nach Steuern im Vorjahresvergleich stark erhöht hat.

Schließlich konnten die bei der betroffenen Beteiligung eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung noch nicht in vollem Umfang umgesetzt werden, weswegen die langfristen Ertragsaussichten leicht negativer eingeschätzt werden als im Vorjahr.

Das Konzernergebnis 2019/20 weicht mit -15,9 Mio. EUR insbesondere aufgrund der Wertminderung signifikant vom Vorjahr mit +3,3 Mio. EUR ab.

Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Der Vorstand wird dieser Verpflichtung unverzüglich nachkommen.

Zur Heilung des Verlustes und Stärkung der Eigenkapitalsituation beabsichtigt der HanseYachts-Vorstand nach Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen aus Darlehen der Aurelius-Gruppe sowie eine kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der übrigen Aktionäre jeweils aus dem genehmigten Kapital durchzuführen.

Die Aurelius Equity Opportunities SE & Co. KGaA und HY Beteiligungs GmbH haben ihre Bereitschaft signalisiert, Darlehensrückzahlungsansprüche gegenüber der HanseYachts AG im Nennwert von bis zu ca. 12 Mio. EUR gegen börsenkursnahe Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft einzubringen.

Mit der Durchführung einer kompensierenden Barkapitalerhöhung, bezüglich derer Aurelius und HY BetGmbH auf die Ausübung von Bezugsrechten verzichten würden, soll den übrigen Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, ebenfalls neue Aktien zu denselben oder günstigeren Konditionen zu zeichnen und ihre Beteiligungsquote aufrecht zu erhalten.

Die Details zu den beabsichtigten Kapitalerhöhungen werden gesondert bekanntgemacht, sobald diese feststehen.

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