Geld aus dem Netz – Crowdinvesting als Instrument der Mittelstandsfinanzierung

Die Finanzierung von Projekten oder Unternehmen mit Hilfe von Internet-Plattformen, das sogenannte Crowdfunding, boomt weltweit. Erhalten die Finanzierenden für ihren Beitrag eine finanzielle Gegenleistung, wird das Phänomen auch als Crowdinvesting oder partizipative Finanzierung bezeichnet. In Deutschland sind in den letzten Monaten die ersten Finanzierungsrunden im Millionenbereich durchgeführt worden. Je nach Beteiligungsmodell ergeben sich dabei vielfältige rechtliche Anforderungen.

Im deutschen Markt für eigenkapitalbasiertes („equity-based“) Crowdinvesting hat sich eine Vielfalt von Strukturierungsansätzen herausgebildet. Rechtlich lassen diese sich drei Haupttypen zuordnen: Vermögensanlagen, Wertpapiere und partiarische Darlehen.

Crowdinvesting mit Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG)
Ursprünglich vermittelten die im deutschen Markt aktiven Plattformen Kapital ausschließlich in Form von Mezzanine-Instrumenten wie Genussrechten und Stillen Beteiligungen. Diese können rechtlich flexibel ausgestaltet werden und bilden gegebenenfalls wirtschaftliches Eigenkapital im Sinne des HGB. Ein Verkaufsprospekt ist erforderlich, wenn der Finan zierungsbedarf innerhalb von zwölf Monaten über 100.000 EUR liegt.

Mittelstandsorientierte Crowdinvesting-Plattformen, die diese Beteiligungsformen anbieten, sind u.a. bankless24.de, deutsche-mikroinvest.de und united-equity.de. Mittelständler können auf diese Weise aber auch Geld einsammeln, ohne eine Plattform zu beauftragen. So hat die Wohnaccessoires- Kette Butlers im Frühjahr 2013 auf ihrer Website eine Genussrechtsemission initiiert und möchte 10 Mio. EUR einwerben.

Crowdinvesting mit Wertpapieren
Mit bergfuerst.com setzt bisher eine deutsche Crowdinvesting-Plattform auf „echte“ Eigenkapitalbeteiligungen in Form von Aktien. Auf dieser Plattform wurde gerade das erste Projekt, die Urbanara Home AG, mit rund 3 Mio. EUR Wachstumskapital versorgt. Emittenten müssen die Rechtsform der Aktiengesellschaft aufweisen und einen Wertpapierprospekt nach den Vorgaben des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) und der EU-Prospektverordnung erstellen, was zu höheren Emissions- und Folgekosten führt.

Crowdinvesting mit partiarischen Nachrangdarlehen
Zunehmend werden auch Verträge in Form partiarischer (also mit Gewinnbeteiligung ausgestalteter) Nachrangdarlehen verwendet. Nur hier ist auch bei einem Finanzierungsbedarf oberhalb von 100.000 EUR innerhalb von zwölf Monaten kein Emissionsprospekt erforderlich. Der Investorenschutz ist bei dieser Beteiligungsform allerdings typischerweise schwach ausgeprägt, was zu Problemen bei der Platzierung führen kann. Außerdem können partiarische Darlehen naturgemäß nicht als bilanzielles Eigenkapital ausgestaltet und müssen rechtlich sorgfältig strukturiert werden, um nicht nachträglich als Vermögensanlagen qualifiziert werden zu können (was die Prospektpflicht nach VermAnlG und entsprechende Haftungsfolgen auslösen würde).

Fazit
Eigenkapital- und Mezzanine-basiertes Crowdinvesting etabliert sich. Knackpunkte, die aus Sicht eines Kapitalnehmers bei der Wahl eines Beteiligungsmodells geprüft werden sollten, sind die Emissions- und Folgekosten, die Reichweite der gewählten Plattform und der Interessenausgleich im Rahmen der oft standardisierten Beteiligungsverträge.

 

Dr. Matthias Möller, Rechtsanwalt und Local Partner
Dr. Tobias Riethmüller, Rechtsanwalt und Senior Associate
bei GSK Stockmann + Kollegen