Singulus wagt neuen Versuch mit zweiter AGV

Singulus Timaris
Foto @ SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Die Singulus Technologies AG startet zum zweiten Anlauf und lädt ihre Anleihegläubiger zu einer zweiten Anleihegläubigerversammlung am 06. Mai nach Frankfurt am Main ein. Nachdem die erste (virtuelle) AGV noch am Teilnahmequorum scheiterte, findet die Folgeveranstaltung als Präsenzversammlung mit geringeren Anforderungen an die Beschlussfähigkeit statt.

Der Vorstand des Spezialmaschinenbauers aus dem unterfränkischen Kahl am Main lädt alle Inhaberinnen und Inhaber der 12-Mio.EUR-Singulus-Anleihe 2016/21 (ISIN DE000 A2AA5H 5) dazu ein, an der zweiten Gläubigerversammlung teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Die vorherige Abstimmung ohne Versammlung (virtuelle AGV) war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden TSV nicht erreicht wurde.

Singulus ist aufgrund von Zusagen der Repräsentanten eines entsprechenden Nominalwerts der TSV nunmehr sicher, dass bei der nun folgenden zweiten AGV das dann erforderliche Quorum von 25% des ausstehenden Anleihekapitals erreicht werden kann.

Die Versammlung findet unter der Anwendung der geltenden Hygienevorschriften am 06. Mai um 11 Uhr im Gebäude der DVFA Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management GmbH in Frankfurt am Main statt.

Es besteht natürlich die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ einen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

SINGULUS TECHN. AG 2016/21 (WKN: A2AA5H)

Weitere Informationen sowie die entsprechenden Dokumente finden sich auf der Singulus-Homepage unter der Rubrik „Credit Relations“ unter dem Abschnitt „Zweite Gläubigerversammlung am 06. Mai 2021″. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis spätestens Montag, den 03. Mai, bis 24 Uhr (MESZ) erforderlich.

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