Neue Technologien breiten sich am Finanzmarkt aus: Blockchain Anleihen gestartet
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DGAP-News: Ekosem-Agrar AG / Schlagwort(e): Anleihe Ekosem-Agrar beschließt in Abstimmung mit gemeinsamem Vertreter und Gläubigerbeirat Zinsstundung der Anleihe 2019/24 20.07.2022 / 17:20 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ekosem-Agrar beschließt in Abstimmung mit gemeinsamem Vertreter und Gläubigerbeirat Zinsstundung der Anleihe 2019/24
Walldorf, 20. Juli 2022 – Die Ekosem-Agrar AG, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe Ekoniva, hat bekanntgegeben, von dem im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 31. Mai 2022 beschlossenen Recht Gebrauch zu machen und die Zahlung der am 1. August 2022 fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der ESA-Anleihe 2019/2024 um ein Jahr zu stunden. Dies erfolgte in Abstimmung mit der e. Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024, und dem im Mai diesen Jahres etablierten Gläubigerbeirat der Gesellschaft. Die Stundung ist aus Sicht der Gesellschaft erforderlich, um in dem aktuell schwierigen Umfeld die weitere Entwicklung des Unternehmens nicht zu gefährden. Stefan Dürr, Vorstandsvorsitzender und Hauptaktionär der Ekosem-Agrar AG: „Wir gehen fest davon aus, dass Zins- und Tilgungsleistungen künftig wieder möglich sein werden, sobald sich die derzeit extrem schwierige geopolitische Situation zumindest etwas beruhigt hat. Dies gilt insbesondere deshalb, weil sich unser operatives Geschäft weiterhin positiv entwickelt. In den nächsten Tagen werden wir Informationen zur Entwicklung im ersten Halbjahr 2022 bekanntgeben.“ Gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/2024 vom 31. Mai 2022 wurde eine aus Sicht der Gesellschaft querulatorische Anfechtungsklage von einer Privatanlegerin erhoben, so dass der Vollzug dieser Beschlüsse sich verzögert. Dazu Wolfgang Bläsi, Vorstandsmitglied und CFO der Ekosem-Agrar AG: „Im Hinblick auf die Anfechtungsklage werden unsere Rechtsberater einen Freigabeantrag vorbereiten und wir sind zuversichtlich, hier in kurzer Zeit eine finale positive Entscheidung zum Vollzug zu erhalten.“ Die Anleihen der Gesellschaft werden aktuell noch immer inkl. Stückzinsen gehandelt. Ab dem 1. August 2022 wird die ESA-Anleihe 2019/2024 auf eine sogenannte „Flat-Notiz“ umgestellt, was bedeutet, dass beim Erwerb von Anleihen über die Börse keine Stückzinsen mehr zu zahlen sind. Die 8,5 %-ESA-Anleihe 2012/2022 dagegen wird bis auf weiteres mit Stückzinsen gehandelt. Die Auszahlung der um ein Jahr gestundeten Zinsen der ESA-Anleihe 2019/2024 in Höhe von 2,5 % erfolgt analog zu der regulären Zinszahlung am 1. August 2023. Was die ausstehenden Jahres- und Konzernabschlüsse betrifft, die aufgrund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit sowie der Sanktionslage derzeit nicht abgeschlossen werden können, steht das Management im engen Dialog mit dem Abschlussprüfer, um eine pragmatische Lösung herbeizuführen. Sobald hier Entscheidungen und die voraussichtlichen Veröffentlichungstermine stehen, wird die Gesellschaft den Markt informieren.
Über Ekosem-Agrar Ekosem-Agrar Kontakt Presse / Investor Relations
20.07.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Ekosem-Agrar AG |
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| EQS News ID: | 1402407 |
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1402407 20.07.2022
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DGAP-Ad-hoc: Ekosem-Agrar AG / Schlagwort(e): Anleihe Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 1. August 2022 fälligen Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024 20.07.2022 / 17:05 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Ekosem-Agrar AG: Stundung der am 1. August 2022 fälligen Zinszahlung an die Gläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024 Walldorf, 20. Juli 2022 – Die Ekosem-Agrar AG hat in Abstimmung mit der e. Anleihe GmbH, gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024, und dem Gläubigerbeirat der Gesellschaft beschlossen, von dem im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung am 31. Mai 2022 beschlossenen Recht Gebrauch zu machen und die Zahlung der am 1. August 2022 fälligen Zinsansprüche der Gläubiger der ESA-Anleihe 2019/2024 um ein Jahr zu stunden. Hierzu wird die Ekosem-Agrar AG die Zinsen zunächst nicht zahlen und mit Vollziehung der Beschlüsse der Anleihegläubiger die entsprechende Stundung erklären. Diese Stundung ist aus Sicht der Gesellschaft erforderlich, um in dem aktuell schwierigen Umfeld die weitere Entwicklung des Unternehmens nicht zu gefährden. Zudem hat eine Privatanlegerin gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der ESA-Anleihe 2019/2024 vom 31. Mai 2022 eine aus Sicht der Gesellschaft querulatorische Anfechtungsklage erhoben. Die gefassten Beschlüsse der beiden Anleihegläubigerversammlungen vom 30. und 31. Mai 2022 können daher derzeit noch nicht vollzogen werden. Die Gesellschaft wird einen Freigabeantrag vorbereiten, über den das OLG Karlsruhe erst- und letztinstanzlich entscheiden wird. Der gemeinsame Vertreter hat angekündigt, die Forderungen aus den Schuldverschreibungen der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2024 bis zu der Entscheidung des OLG Karlsruhe über den Freigabeantrag nicht ernsthaft einzufordern. Ekosem-Agrar Kontakt Presse / Investor Relations
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