Wann kommt das vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren?

Insolvenz meist nachteiliger als frühzeitige Regelung
Da durch ein Insolvenzverfahren zwangsläufig Kosten für das Gericht und den Insolvenzverwalter ausgelöst werden und bei einer drohenden Betriebsstilllegung schnell große Verluste des Unternehmenswerts eintreten, ist eine vorherige Sanierung unter Abwendung der Insolvenz oft die wirtschaftlich bessere Lösung. Im Erfolgsfall kann das Unternehmen erhalten werden und damit auch die geschaffenen Arbeitsplätze, Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungsmöglichkeiten.

Bereits heute steht es Unternehmen frei, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens mit seinen Gläubigern auf Sanierungsmaßnahmen zu einigen. Die Umsetzung solcher Maßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist allerdings deutlich schwieriger als in einem Insolvenzverfahren, da eine Einigung mit allen Beteiligten erzielt werden muss. Oft dauert dies länger oder kostet schlicht mehr Geld.

Der wesentliche Vorteil eines Insolvenzverfahrens ist die Beschlussfassung der Gläubiger nach dem Mehrheitsprinzip. Seit dem ESUG können auch die Gesellschafter des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans an Beschlüsse gebunden werden. Dadurch können abweichende Akteure überstimmt werden und es besteht weniger Blockadepotenzial. Sanierungsmaßnahmen können leichter beschlossen und umgesetzt werden.

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Noch zu detaillieren
Kernpunkt eines vorinsolvenzlichen Verfahrens
wäre also die Möglichkeit, Beschlüsse mehrheitlich zu fassen und die Beteiligten auch gegen deren Willen einbinden zu können. Dieser Einschnitt in die grundrechtlich geschützten Rechte der Beteiligten bedarf einer Legitimation. In der Insolvenz folgt diese daraus, dass das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen und eine gleichmäßige Verteilung geboten ist, um die Rechte aller Beteiligten in möglichst hohem Maße zu wahren. Besteht ein solches Verteilungsproblem nicht, bedarf es einer eigenen Legitimation, sofern Eingriffe in die Rechte der Beteiligten möglich sein sollen.

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