Vom Altgold zur Anleihe: ungenutzte Wertgegenstände rentierlich machen

Altgold kann ungenutztes Vermögen sein. Wer es verkauft und den Erlös z.B. in Anleihen lenkt, macht daraus laufende Zinserträge. Von Robert Steininger*

Ein einzelner Ehering, eine Kette ohne Verschluss, ein paar Zahnkronen und eine Handvoll Münzen: In vielen Haushalten liegen Edelmetallreste, die seit Jahren keinen Ertrag bringen. Gold wirft keine Zinsen ab, die Aufbewahrung kostet im Gegenteil Aufwand oder Versicherungsprämien. Wer den Wert solcher Stücke ermittelt und den Erlös in verzinste Papiere lenkt, macht aus ruhendem Vermögen eine laufende Einnahmequelle.

Wert von Altgold richtig einordnen

Der Goldpreis richtet sich nach dem Weltmarkt und wird in Euro je Feinunze (31,1 Gramm) oder je Gramm notiert. Bei Schmuck zählt aber nicht das Gesamtgewicht, sondern der Anteil an reinem Gold. Dieser Feingehalt ist meist als Punze eingeschlagen. Die Zahl 333 steht für 8 Karat, 585 für 14 Karat, 750 für 18 Karat und 999 für Feingold. Ein Ring mit 20 Gramm Gesamtgewicht und der Punze 585 enthält demnach rund 11,7 Gramm reines Gold.

Fehlt die Punze oder ist sie abgenutzt, hilft eine Materialprüfung. Gängig sind der Säuretest, bei dem eine Probe am Prüfstein mit Testlösungen reagiert, die Dichtemessung und die Röntgenfluoreszenzanalyse, die den Metallanteil zerstörungsfrei bestimmt. Solche Prüfungen bieten spezialisierte Ankäufer an, in Berlin zum Beispiel der Goldankauf am Prenzlauer Berg. Grundlage der Berechnung ist in der Regel der aktuelle Tagespreis, von dem der Ankäufer einen Abschlag für Schmelz- und Bearbeitungskosten abzieht.

Dieser Abschlag unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Sinnvoll ist deshalb der Vergleich mehrerer Angebote. Entscheidend ist dabei weniger der genannte Gesamtpreis als die Frage, welcher Prozentsatz des Tagespreises pro Gramm Feingold tatsächlich ausgezahlt wird. Auch Bruchgold, defekte Schmuckstücke und Zahngold werden nach Gewicht und Feingehalt bewertet.

Steuern und Formalitäten beim Verkauf

Physisches Gold gilt bei privaten Verkäufen als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt ein möglicher Gewinn steuerfrei. Innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 EUR pro Kalenderjahr. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Bei geerbtem Schmuck wird die Besitzzeit des Erblassers angerechnet. Das ist für die Praxis relevant, denn ein großer Teil des Altgolds in Privathaushalten stammt aus Erbschaften und Geschenken. Wer keine Kaufbelege mehr hat, sollte zumindest Herkunft und ungefähres Erwerbsdatum festhalten.

Formal gilt außerdem das Geldwäschegesetz. Bei Barzahlungen ab 2.000 EUR müssen Edelmetallhändler die Identität des Verkäufers feststellen. Ein Ausweis gehört deshalb zum Termin.

Vom Erlös zur Anleihe: Kriterien für die Auswahl

Unternehmensanleihen sind Schuldverschreibungen, mit denen Firmen sich Kapital am Markt beschaffen. Anleger erhalten dafür einen festen Zins, den Kupon, und bekommen zum Laufzeitende den Nennwert zurück, sofern der Emittent zahlungsfähig bleibt. Vier Größen bestimmen die Auswahl.

Bonität und Rating: Agenturen wie S&P, Moody’s und Fitch bewerten die Zahlungsfähigkeit von Emittenten. Ab BBB (S&P und Fitch) beziehungsweise Baa3 (Moody’s) spricht man von Investment Grade. Darunter beginnt der Bereich mit höherem Ausfallrisiko und entsprechend höheren Kupons.

Laufzeit: Je länger die Laufzeit, desto stärker schwankt der Kurs bei Zinsänderungen. Steigen die Marktzinsen, fallen die Kurse bestehender Anleihen, und umgekehrt.

Kupon und Rendite: Der Kupon nennt nur den Zinssatz auf den Nennwert. Aussagekräftiger ist die Rendite bis Endfälligkeit, denn sie berücksichtigt den aktuellen Kurs. Eine Anleihe, die bei 95% des Nennwerts gehandelt wird, rentiert höher als ihr Kupon.

Stückelung: Viele Anleihen für Privatanleger werden mit einer Mindeststückelung von 1.000 EUR angeboten. Bei größeren Emissionen liegt sie häufig deutlich höher.

Erträge aus Anleihen unterliegen der Abgeltungsteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR für Alleinstehende und 2.000 EUR für Verheiratete bleibt davon unberührt und kann durch einen Freistellungsauftrag genutzt werden.

Risiken und Streuung nicht übersehen

Wer Gold verkauft und in Anleihen investiert, tauscht einen Sachwert ohne Ausfallrisiko gegen ein Schuldverhältnis. Gold kann nicht insolvent werden, ein Emittent schon. Mittelstandsanleihen mit hohen Kupons sind in der Vergangenheit mehrfach ausgefallen, teils mit Totalverlust für Anleger.

Altgold: aus Alt mach neu, vielleicht mit Zinsen?

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Sinnvoll ist deshalb eine Aufteilung des Erlöses auf mehrere Emittenten und Branchen. Ein einzelner Titel sollte nur einen kleinen Teil des Betrags ausmachen. Auch ein Teil in Anleihen mit Investment-Grade-Rating kann das Gesamtrisiko senken. Ein Teil des Goldbestands lässt sich zudem bewusst behalten, etwa als Krisenreserve, wenn die Umschichtung nicht vollständig erfolgen soll.

Die nächsten Schritte im Überblick

– Schmuck, Münzen und Zahngold sammeln und auf Punzen prüfen.
– Feingehalt und Gewicht bei mindestens zwei Ankäufern bestimmen lassen und die Auszahlung je Gramm Feingold vergleichen.
– Herkunft und Erwerbszeitpunkt dokumentieren, um die Steuerfrage zu klären.
– Anlageziel, Laufzeit und Risikobereitschaft festlegen, bevor Anleihen ausgewählt werden.
– Rating, Kupon, Rendite bis Endfälligkeit und Emittent prüfen und den Betrag auf mehrere Titel verteilen.

Wer diese Reihenfolge einhält, trifft die Entscheidung auf Basis von Zahlen statt aus dem Bauch heraus. Das gilt für den Verkauf des Altgolds ebenso wie für die spätere Anlage.

*) Robert Steininger ist Fachautor für u.a. Anlagestrategien und publiziert regelmäßig zu Fachthemen wie Online- und Investment-Strategien, Glücksspielthemen, Krypto und Verhaltensanalyse.

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