Scholz: Bondholder fordern Nachschlag auf Klageweg

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Foto @ Scholz Holding GmbH

Die Anleihegläubiger der Scholz Holding GmbH, vormals Scholz AG, fordern nach dem schmerzlichen Haircut im Spätsommer 2016 die seinerzeit zugesagte Upside-Zahlung, die bei Erreichen einer vorher festgelegten EBITDA-Erfolgsschwelle fällig werden sollte. Laut Scholz wurde diese bislang noch nicht erreicht und dementsprechend auch keine Zahlung ausgelöst. Nach einer Klage der Bondholder, vertreten durch Schirp & Partner Rechtanwälte mbB, hat sich das OLG Stuttgart dem Thema inzwischen angenommen.

Die Scholz Holding GmbH, vormals Scholz AG – nach wie vor die zentrale Steuerungseinheit des Schrotthändlers und Metallverwerters Scholz-Gruppe – kommt nicht zur Ruhe. Anleger, die in den Jahren 2012 und 2013 in die 182,5 Mio.-Anleihe des Unternehmens investiert hatten, fordern einen Nachschlag von 5,8 Mio. EUR. Das Thema hat nunmehr das Oberlandesgericht Stuttgart erreicht.

Zum Hintergrund: Um ihre Verpflichtungen aus der 2012/13 emittierten Anleihe loszuwerden, hat die Scholz Holding GmbH im Jahre 2016 in Wien ein Kuratelverfahren nach österreichischem Recht durchführen lassen. Dieses Kuratelverfahren führte zu einem zwangsweisen „Haircut“ (Forderungsverzicht der Gläubiger): Die Anleihegläubiger mussten auf mehr als 90 % der Anleihe und auf die fälligen Zinsen verzichten.

Ein schlimmes Ergebnis für die Anleger. Bis heute toben Schadensersatzprozesse gegen den vormaligen Unternehmenspatriarchen Berndt-Ulrich Scholz, gegen seinen Sohn Oliver Scholz und gegen die Scholz Holding GmbH. Die Klagen stammen von Anlegern, die sich bei ihrem Einstieg in die Scholz-Anleihe arglistig getäuscht fühlen.

Scholz Holding ist in konstruktiven Gesprächen mit Fremdkapitalgebern über eine finanzielle Restrukturierung zur Herstellung einer nachhaltigen Kapitalstruktur - Positives Feedback aus InvestorenprozessUnabhängig von diesen Schadensersatzprozessen hat Scholz mittlerweile an einer zweiten Front zu kämpfen: Im 2016’er Kuratelverfahren hat die Kuratorin (die Wiener Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch) einen Nachschlag für die Anleihegläubiger verhandelt, der bislang nicht zur Auszahlung gelangt ist. Dieser Nachschlag für die Anleihegläubiger belief sich auf insgesamt 5.801.675,- EUR.

Der Nachschlag sollte fällig werden, falls die Scholz Holding GmbH im Jahre 2016 oder im Jahre 2017 ein EBITDA in Höhe von 100 Mio. EUR erreichen oder überschreiten würde. Das EBITDA wurde dabei im Einklang mit dem deutschen HGB definiert.

Aufgrund der hohen Forderungsverzichte, die den Gläubigern im Jahre 2016 abgenötigt worden sind (und die nach der EBITDA-Definition des deutschen HGB uneingeschränkt zu berücksichtigen sind), hat die Scholz Holding GmbH im Jahre 2016 ein EBITDA in Höhe von 428,208 Mio. EUR erreicht.

Die Schwelle, ab der der Nachschlag fällig wird, wurde also um mehr als das Vierfache überschritten. Der Nachschlag ist mithin fällig geworden und steht den Anleihegläubigern zur Zahlung zu. Die Scholz Holding GmbH verneint jedoch ihre Zahlungspflicht.

Mit Hilfe der Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers wird der Versuch unternommen, die Forderungsverzichte der Gläubiger vom EBITDA abzuziehen und auf diese Weise ein „adjustiertes EBITDA“ zu bilden.

Scholz Holding GmbH: Finanzielle Restrukturierung der Scholz Holding GmbH nähert sich dem erfolgreichen AbschlussDieses „adjustierte EBITDA“ soll dann – nach allen Abzügen – bei ./. 60,144 Mio. EUR auslaufen. Auf dieser Basis vertritt die Scholz Holding GmbH die Rechtsauffassung, den Nachschlag an die Anleihegläubiger nicht bezahlen zu müssen. Dies halten eine Reihe von Anlegern nicht für korrekt und bitten nunmehr das Oberlandesgericht Stuttgart um Entscheidung in ihrem Sinne.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der die Anleihegläubiger vertritt: „Wir werten das Vorgehen der Scholz-Gruppe als plumpen Bauerntrick und als dreisten Versuch, die Anleihegläubiger um die Auszahlung des Nachschlags zu bringen. Verräterisch finden wir schon, dass PricewaterhouseCoopers selbst von einer „aus Sicht des Unternehmens bestehenden Regelungslücke“ spricht, die durch das „adjustierte EBITDA“ geschlossen werden solle. Im Grunde liegt darin ein kaum demaskierter Versuch, die Anleihegläubiger nun auch noch um die im Wiener Kuratelverfahren verhandelten Brosamen zu bringen, die ihnen überhaupt noch bleiben. Das werden wir nicht hinnehmen. Unsere Mandanten bestehen darauf, dass der Nachschlag ausbezahlt wird.“

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