Sympatex-Anleihe: gV One Square meldet Forderungen über 33 Mio. EUR an

So sieht GPT das Thema

One Square sieht die Restrukturierung der Sympatex-Anleihe als unwirksam und meldet Forderungen über 33 Mio. EUR zur Insolvenztabelle an.

Die One Square Advisors GmbH hat als gemeinsamer Vertreter der Gläubiger (gV) der 8%-Anleihe der Smart Solutions Holding (DE000 A1X3MS 7) Stellung zum laufenden Insolvenzverfahren der Tochtergesellschaft Sympatex Technologies genommen. Im Mittelpunkt stehen der Verkauf wesentlicher Vermögenswerte an die italienische Pidigi S.p.A. sowie die rechtliche Bewertung der Anleiherestrukturierung aus dem Jahr 2017.

OSA hält Restrukturierung für nichtig

Auslöser ist ein Urteil des Landgerichts München I vom 17. Oktober 2025. Dieses bestätigte den Verdacht der Staatsanwaltschaft München I, wonach die damaligen Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung unter Einbeziehung von Stimmen zustande gekommen sein sollen, die wirtschaftlich den Gesellschaftern zuzurechnen waren und damit einem gesetzlichen Stimmverbot unterlagen.

Nach Auffassung von OSA seien die im Jahr 2017 beschlossenen Eingriffe in die Rechte der Anleihegläubiger – insbesondere Forderungs- und Zinsverzichte – daher unwirksam. Die Forderungen aus der Anleihe sowie das Garantieversprechen, die Parallelverpflichtung und die Markenverpfändung könnten folglich weiterhin Bestand haben.

© Sympatex Technologies

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Unter Berücksichtigung aufgelaufener Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen beziffert der gemeinsame Vertreter die Ansprüche inzwischen auf rund 33 Mio. EUR beziehungsweise etwa 2,5 TEUR je Anleihe.

Der Insolvenzverwalter vertrete hingegen die Auffassung, dass die damaligen Anleihebeschlüsse wirksam seien. Da bislang vergleichbare Präzedenzfälle fehlen, dürfte die Frage gerichtlich geklärt werden müssen.

Einigung über Verwertung der Markenrechte

Parallel hätten sich One Square und der Insolvenzverwalter indes auf eine Verwertungsvereinbarung für die Markenrechte verständigt. Hintergrund sei der Verkauf wesentlicher Vermögenswerte der Sympatex Technologies GmbH an die italienische Pidigi.

Von dem nach Kosten verbleibenden Verwertungserlös in Höhe von 900 TEUR sollen die Anleihegläubiger zunächst 40% unabhängig vom Ausgang der Rechtsstreitigkeiten erhalten. Weitere Zahlungen sind vorgesehen, sofern die Forderungen beziehungsweise die zugrunde liegenden Sicherheiten gerichtlich bestätigt oder außergerichtliche Einigungen erzielt werden.

Die Faserstoffe der ehemaligen Sympatex kennt jeder Wanderer, @Sympatex

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Nach Angaben von One Square schaffe die Vereinbarung nicht nur die Grundlage für weitere Ausschüttungen an die Anleihegläubiger, sondern sichert auch die Finanzierung möglicher Forderungsfeststellungsverfahren.

Forderungen zur Tabelle angemeldet

Der gemeinsame Vertreter habe die Forderungen aus der Anleihe inzwischen für sämtliche Anleihegläubiger zur Insolvenztabelle angemeldet und wolle die Rechte der Investoren weiterhin gemäß § 19 Abs. 3 SchVG wahrnehmen.

Für Anleihegläubiger dürfte die weitere gerichtliche Klärung der Wirksamkeit der Restrukturierung aus dem Jahr 2017 von zentraler Bedeutung sein. Sollte sich die Rechtsauffassung von One Square durchsetzen, könnten die angemeldeten Forderungen und Sicherheiten weiterhin in vollem Umfang bestehen.

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