„SANHA-Anleihegläubiger müssen fair behandelt werden“ – Interview mit Frank Günther, One Square Advisory

BondGuide: Zu der Planung hat sich Herr Kaimer ja geäußert: die sei konservativ und lasse sogar Puffer.
Günther: Ja, das hat er. Und er hat auch gesagt, dass SANHA in der Planung einen Paradigmenwechsel eingeläutet habe: nicht mehr zu optimistisch und in Erklärungsnot, sondern ab sofort etwas konservativer. Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

BondGuide: Die Planungen wurden doch durch einen externen Spezialisten überprüft. Wo ist der Haken?
Günther: Genau darauf haben wir unseren Gegenvorschlag abgestellt. Wir nehmen Herrn Kaimer beim Wort: Sofern SANHA seine Planung erfüllt, haben wir mit dem Vorschlag der Gesellschaft kein Problem – das kann man so machen. Unsere Vorschläge greifen erst, sofern SANHA seine Ziele maßgeblich verfehlt. Für diesen Fall haben wir Sicherheiten und Rechte vorgesehen, die bei jeder Bankfinanzierung völlig selbstverständlich wären. Da würde kein Mensch auch nur ein Wort drüber verlieren. Um es ganz klar zu sagen: Wenn Herr Kaimer seine Prognosen erfüllt, ändert sich an seinem Vorschlag nichts.

BondGuide: Und falls doch, wenn die Planung nicht gehalten werden kann?
Günther: Dann erst greifen unsere Vorschläge: Rückkehr zum ursprünglichen Zins, Aufholung des Zinsverlustes und Informationsrechte für die Anleihegläubiger bzw. den gemeinsamen Vertreter. Und für den Fall der Insolvenz: eine bankübliche Besicherung. So glauben wir, wird das Management am besten motiviert, die kommunizierten Ziele diesmal auch einzuhalten. Im Übrigen wäre auch ein Beitrag der Eigentümer mit frischem Eigenkapital zu begrüßen, um das Unternehmen auch für die dritte Generation zu erhalten.

Freier Fall: beide Seiten wollen genau das vermeiden - die Frage des Weges wird unterschiedlich interpretiert

Freier Fall: beide Seiten wollen genau das vermeiden – die Frage des Weges wird unterschiedlich interpretiert

BondGuide: Stichwort ‚Gemeinsamer Vertreter‘: Herr Kaimer sieht dafür keine Notwendigkeit, nur Kosten.
Günther: Sofern die Gesellschaft wie angekündigt performt, hat der gemeinsame Vertreter nicht zu tun und es fallen auch keine Kosten an. Für den Fall, dass SANHA wie regelmäßig in der Vergangenheit wiederum die Planung verfehlt, brauchen die Anleihegläubiger eine Interessenvertretung. Unser Vorschlag ‚gemeinsamer Vertreter und Sicherheitentreuhänder aus einer Hand‘ ist effizient und achtet auf die Kosten.

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