MS Deutschland: Nieding und Barth verklagt ehemaligen Mehrheitsgesellschafter Aurelius auf Schadenersatz

MS Deutschland: Nieding und Barth verklagt ehemaligen Mehrheitsgesellschafter Aurelius auf Schadenersatz
Foto @ MS "Deutschland" Beteiligungs GmbH

Nachdem das ehemalige Traumschiff Ende Oktober 2014 insolvenztechnisch auf Grund gelaufen und später im Zuge eines Distressed Mergers an den hierzulande kaum bekannten US-Investor Absolute Nevada für etwa 21 Mio. USD veräußert worden war, wurde es recht ruhig um die DEUTSCHLAND und die rund 2.000 Investoren der schlagseitigen 50-Mio.-EUR-Anleihe ohne Aussicht auf eine üppige Befriedigungsquote von Bord entlassen. Inzwischen gibt es (brisante) Neuigkeiten vom Kreuzer.

So wird der Dampfer wohl schon bald unter neuer Beflaggung und unter dem Namen „World Odyssey“ wieder in See stechen – diesmal im Auftrag der Bildung als schwimmender Campus für zahlungswillige US-Studenten.

Wesentlich brisanter: Die auf Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz spezialisierte Anwaltskanzlei Nieding + Barth, die einen Teil der MSD-Anleihegläubiger vertritt, beabsichtigt, die Aurelius AG als ehemalige Mehrheitsgesellschafterin der Schiffsgesellschaft auf Schadenersatz zu verklagen. Die Anlegerschützer sehen den PE-Investor in der Mitverantwortung für fehlerhafte Angaben im Wertpapierprospekt zur Anleiheemission im Dezember 2012.

Konkret führt Nieding + Barth drei vermeintliche Fehler im Prospekt an:

1. Absicherung der ersten beiden Zinszahlungen durch eine von Aurelius bereitgestellte und zugesagte Kreditlinie – dass die Zusage bei Insolvenz der Schiffsgesellschaft hinfällig werden würde, wurde im Prospekt nicht angegeben.

MS Deutschland: Nieding und Barth verklagt ehemaligen Mehrheitsgesellschafter Aurelius auf Schadenersatz2. Möglichweise fehlerhafte Darstellung der Werthaltigkeit des Schiffes im Prospekt (Schätzgutachten vom 22. Oktober 2012 rund 100 Mio. USD) – laut Nieding + Barth besteht der Verdacht, dass dies der Emittentin und Aurelius bekannt und der ausgewiesene Wert somit im Verwertungsfall von Anfang nicht realisierbar war. Ein Indiz für eine etwaig fehlerhafte Bewertung liefert zumindest die hohe Preisdifferenz, die aus dem Wertgutachten laut Prospekt und den letztendlich vom Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber erzielten Verkaufserlös für die DEUTSCHLAND resultiert.

3. Fehler in Bezug auf die „Erstrangigkeit“ der den Anleihegläubigern eingeräumten Schiffshypothek über 60 Mio. EUR – bei Verwertung im Insolvenzfall waren nicht die Bondholder die erstrangig Begünstigten, sondern es wurden zuerst bspw. Kosten für den Schiffsunterhalt beglichen – siehe auch die Erklärung von Schmid-Sperber zur Insolvenzquote.

MS Deutschland: Nieding und Barth verklagt ehemaligen Mehrheitsgesellschafter Aurelius auf SchadenersatzDa eine außergerichtliche Einigung mit Aurelius u.a. über die hervorgebrachten Punkte im Vorfeld nicht erzielt werden konnte, bereite die Kanzlei für die von ihr vertretenen Anleihegläubiger nun entsprechende Klagen vor.

Unterdessen schippert der leckgeschlagene 6,875%-Ex-Traumschiff-Bond (2012/17) bei nur noch 15% und damit in etwa auf dem Niveau einer möglichen Insolvenzquote.

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