Metalcorp Group empfiehlt Zustimmung zur gemeinsamen Beschlussvorlage mit der SdK

Da der Gegenantrag zwischen dem Unternehmen und der SdK abgestimmt wurde, empfiehlt die Metalcorp Group den Anleihegläubigern der Anleihe 2017/22, allen neuen Beschlussvorschlägen der SdK zuzustimmen.

Die Metalcorp Group S.A. hat einen Gegenantrag der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zu ihren Beschlussvorschlägen für die 2te Gläubigerversammlung der Gläubiger ihrer Anleihe 2017/22 (DE000 A19MDV 0) am 18. November um 12 Uhr in Frankfurt am Main erhalten.

Die SdK schlägt in Abstimmung mit der Metalcorp Group und in Ergänzung zu den Vorschlägen der Gesellschaft (Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr und erhöhter Coupon von 8,5% p.a.) einerseits eine Flexibilisierung der Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung (Rückzahlung auch in Teilbeträgen und zum Nennbetrag) und andererseits feste Teilrückzahlungen vor (Beträge von 8 Mio. EUR zum 31. März 2023 und 8 Mio. EUR zum 30. Juni 2023).

Daneben schlägt die SdK eine Gleichbehandlungspflicht mit den Inhabern der Anleihe 2021/26 vor und möchte im Wege der Klarstellung die bereits gewährte Sicherheit in Form der Anteile an der Emittentin in die Anleihebedingungen aufnehmen. Die Vorschläge werden ergänzt durch Kündigungsrechte im Falle der Zuwiderhandlung.

Der Gegenantrag kann unter folgendem Link auf der Webseite der Metalcorp abgerufen werden: https://metalcorpgroup.com/glaubigerabstimmung_anleihe/

Anleihegläubiger, die bereits die generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben, müssen nicht mehr aktiv werden.

Anleihegläubiger werden gebeten, das auf der vorgenannten Webseite erhältliche ergänzte Vollmachts- und Weisungsformular zur Erteilung von Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu verwenden. Sollten Anleger bereits das ursprüngliche Formular genutzt haben, können sie auch auf Seite 2 des Formulars handschriftlich die Gegenanträge einfügen und ankreuzen.

Bitte bezeichnen Sie diese als Antrag Nr. „1.2 SdK“, „2.2 SdK“ und „3.2 SdK“. Da die SdK in Abstimmung mit der Metalcorp Group zu allen drei Tagesordnungspunkten Gegenanträge gestellt hat, muss zu jedem Tagesordnungspunkt ein Gegenantrag genannt werden, damit erkennbar ist, wofür oder wogegen gestimmt wird. Anleihegläubiger werden gebeten, wenn sie für die Gegenanträge der SdK stimmen wollen, nur diese anzukreuzen und nicht die Vorschläge der Gesellschaft.

Der Gesellschaft liegen bereits zahlreiche Anmeldungen vor und sie geht davon aus, insbesondere durch weitere in Aussicht gestellte Anmeldungen (u.a. durch die SdK und ihr nahestehende Anleihegläubiger), dass das Quorum und die Zustimmung erreicht werden. Die Metalcorp Group bittet dennoch alle Inhaber der Anleihe 2017/22, persönlich oder per Vollmacht von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und sich rechtzeitig bis zum 15. November um 24 Uhr (MEZ) anzumelden.

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