KTG Energie ruft zu Abstimmung über Insolvenzplan auf – mögliche Quotenzahlung an Gläubiger

KTG Energie AG: Delisting der Aktien und der Unternehmensanleihe beschlossen

Am 3. Februar soll über den beim Amtsgericht Neuruppin eingereichten Insolvenzplan des finanziell leckgeschlagenen Biogas-Anlagenbauers KTG Energie abgestimmt werden. Eine vorzeitige Gläubigerversammlung finde indes nicht statt.

Letzteres sei eine Entscheidung des Insolvenzgerichts gewesen, so das Unternehmen heute. Ein entsprechendes Ersuchen sei abgelehnt worden.

Wichtig ist, dass alle Gläubiger – also nicht nur die der Unternehmensanleihe KTG Energie 2012/18  – ihre Forderungen fristgerecht bis zum 24. Januar anmelden. Nur dann kann eine Berücksichtigung im Insolvenzplan eingeräumt werden.

Siehe auch: www.leonhardt-rattunde.de/index.php/de/insolvenzverwaltung/glaeubigerinformationen.html

Der bisherige Insolvenzplan sehe grob vor, dass zwei Planinvestoren, je eine Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, der Gustav-Zech-Stiftung und der Zech-Gruppe, Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft leisten und so die Fortführung ermöglichen.

Gesetzbuch mit Richterhammer - Insolvenzrecht

So wurden schon zuvor 25 Mio. EUR zur Aufrechterhaltung bereitgestellt. Ein weiterer Einschuss von 4 Mio. EUR soll folgen. Eine Quotenausschüttung von derzeit knapp 3% an die Gläubiger sei aktuell möglich – zuzüglich einem Besserungsschein im Falle einer positiven Unternehmensentwicklung.

KTG Energie informierte allerdings auch darüber, dass mehrere potentielle Investoren bislang noch unverbindliche Kaufangebote unterbreitet hätten. Diese müssten bis max. 31. Januar verbindlich werden. Wäre das der Fall, so wären diese eine Alternative zum bisherigen Insolvenzplan.

Wichtig außerdem: Die Aktie der KTG Energie ist nur noch bis zum 20. Januar, die Unternehmensanleihe bis zum 2. Februar handelbar, die entsprechenden Delistings waren bereits beschlossene Sache.