
Die BOOSTER Precision Components Holding hat sich mit einer Gruppe großer Anleihegläubiger auf eine sog. Stillhaltevereinbarung geeinigt.
Damit gewinnt das Unternehmen nach der ausgebliebenen Zinszahlung zunächst Zeit für weitere Verhandlungen.
Die BOOSTER Precision Components Holding hat mit einer Ad-hoc-Gruppe von Gläubigern ihrer vorrangig besicherten Unternehmensanleihe (NO0012713520) eine formelle Stillhaltevereinbarung abgeschlossen. Nach Angaben der Gesellschaft vertritt die Gruppe mehr als die Hälfte des ausstehenden Anleihevolumens.
Hintergrund ist die am 28. Mai fällige Zinszahlung, die von BOOSTER nicht geleistet wurde. Grundsätzlich hätte dies den Anleihegläubigern die Möglichkeit eröffnet, die Anleihe vorzeitig fällig zu stellen und Sicherheiten zu verwerten.
Genau auf diese Rechte verzichte die Ad-hoc-Gruppe nun zunächst. Die Gläubiger verpflichten sich im Rahmen der Vereinbarung, bis zum 30. Juni keine Maßnahmen zur vorzeitigen Fälligstellung der Anleihe einzuleiten oder Sicherheiten durchzusetzen. Darüber hinaus wollen sie entsprechende Initiativen anderer Gläubiger nicht unterstützen. Eine Verlängerung der Vereinbarung über Ende Juni hinaus bleibe möglich.
Für BOOSTER bedeutet die Vereinbarung vor allem zusätzlichen Handlungsspielraum. Das Unternehmen erhält weitere Wochen, um gemeinsam mit Anleihegläubigern an einer Lösung für die Ende November 2026 fällige Anleihe zu arbeiten.
Die Verständigung mit einer Gläubigergruppe, die nach Unternehmensangaben die Mehrheit des ausstehenden Anleihevolumens repräsentiere, dürfte als wichtiges Signal für die laufenden Restrukturierungsgespräche gewertet werden. Gleichwohl bleibt die Lage angespannt: Die nicht geleistete Zinszahlung unterstreicht den finanziellen Druck, unter dem die Gesellschaft derzeit steht.
BOOSTER P.C. versicherte, den Kapitalmarkt über den Fortgang der Gespräche sowie weitere Entwicklungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu informieren.
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