
Die PANDION AG lotet Veräußerungsalternativen im Eigenverwaltungsverfahren aus: Der vorläufige Gläubigerausschuss hat hierfür im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter der Beauftragung eines M&A-Beraters zugestimmt.
Ziel der Beauftragung sei die Prüfung strategischer Optionen für die Gesellschaften im vorläufigen Insolvenzverfahren sowie für die nicht insolventen Gesellschaften der PANDION-Gruppe.
Im Rahmen des M&A-Prozesses sollen potenzielle strategische Investoren und/oder Finanzinvestoren identifiziert und angesprochen sowie mögliche Transaktionsoptionen für die Gruppe als Ganzes oder in Teilen geprüft werden.
Die PANDION AG hatte am 10. August 2026 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Entsprechende Anträge wurden im Anschluss für weitere Gesellschaften der PANDION-Gruppe gestellt. Das zuständige Insolvenzgericht hat zwischenzeitlich für diese Gesellschaften die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Zudem wurde ein zunächst vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, der die Fortführung der Verfahren in Eigenverwaltung unterstützt und die Interessen der Gläubiger im Rahmen des Verfahrens vertritt. Eine erste Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses hat bereits stattgefunden. PANDION werde über weitere wesentliche Entwicklungen informieren.
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