KPMG lehnt gerichtlich bestellte Abschlussprüfung bei Adler Real Estate ab

Mehr scheint aus Sicht von Adler Real Estate dazu nicht zu sagen – die Posse um die Abschlussprüfung beim Immobilienkonzern geht also weiter.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lehne die gerichtliche Bestellung zum Abschlussprüfer für die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 ab, so Adler Real Estate noch gestern Abend.

BondGuide hatte erst am Dienstag über die Posse um die Abschlussprüfung bei Adler berichtet. Die gerichtliche Bestellung, um die Adler ersucht hatte, kam dann auch zeitnah. Doch wie erwartet winkt KPMG ab – das Mandat hätte KPMG schon vorher haben können, freiwillig. Insofern ist nur logisch, dass sie auch jetzt dankend ablehnen.

In der Tat dürfen die WPs selbst eine gerichtliche Bestellung ablehnen, lediglich sich dazu äußern müssen sie zeitnah. Üblicherweise wählt das Gericht einen WP, der zuvor seine Bereitschaft erklärt hatte. Nur: Im Falle Adler war wohl weit und breit kein WP aufzutreiben, der seine Bereitschaft signalisierte.

Die Situation ist neu für die Gilde der Wirtschaftsprüfer. Trotz Ausschreibungen sowie Direktansprachen fand sich keine Wirtschaftsprüfergesellschaft für die erforderlichen Abschlussprüfungen. Nachdem die Suche erfolglos verlief, schaltete Adler das Amtsgericht ein und hinterlegte sogar eine sog. ‚Shortlist‘.

Naheliegend sollte nun die unverzügliche – und eigentlich überfällige – Einschaltung der Wirtschaftsprüfungskammer sein, um zu einer Entscheidung in diesem bis dato einmaligen Fall zu kommen, sofern der Kontrahierungszwang nicht über das Amtsgericht durchsetzbar scheint. Dies wäre ein Weg der Selbstreflexion in einem Metier, das in Börsenkrisen schon häufiger im Fokus des Aufbegehrens stand – auch Wirecard lässt an dieser Stelle nochmals grüßen.

Fotos: @Adler RE

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