HWA gibt Gas bei avisierten Kapitalmaßnahmen – weitere Einzelheiten festgelegt

Foto @ HWA AG

Die HWA AG (ISIN: DE000 A0LR4P 1) konkretisiert ihre jüngst beschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung und legt weitere Einzelheiten zur geplanten Emission einer Pflichtwandelanleihe 2024/26 fest.

Danach beginnt die Bezugsfrist für die Bezugsangebote der neuen Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung und der Pflichtwandel-TSV jeweils am 22. November (0 Uhr) und endet am voraussichtlich 5. Dezember (24 Uhr).

Die Bezugsangebote für beide Kapitalmaßnahmen werden heute, am 21. November 2024, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie enthalten die Einzelheiten für das jeweilige öffentliche Angebot.

Die neuen Aktien werden voraussichtlich am 15. Dezember 2024 an die Aktionäre, die ihre Bezugsrechte ausgeübt haben, geliefert und sind dann unter der bisherigen ISIN/WKN im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse handelbar.

Die Lieferung der Pflichtwandel-TSV 2024/26 erfolgt innerhalb einer Woche nach Ende der Bezugsfrist, voraussichtlich am 10. Dezember 2024. Eine Zulassung der TSV zum Handel in einem regulierten Markt oder ihre Einbeziehung in den Freiverkehr einer Wertpapierbörse ist nicht geplant, sodass sie voraussichtlich nicht an einer Wertpapierbörse handelbar sein werden.

Beide Bezugsangebote erfolgen prospektfrei. Für das öffentliche Angebot der neuen Aktien aus der Bezugsrechtskapitalerhöhung hat die BaFin ein Wertpapier-Informationsblatt gebilligt, das auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird.

Dort werden ferner beide Bezugsangebote sowie weitere Informationen zu den Emissionen, insbesondere ein Basis-Informationsblatt im Hinblick auf die TSV der WSV 2024/26, veröffentlicht.

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