Die HWA AG (ISIN: DE000 A0LR4P 1) benötigt frische Investorengelder zur Refinanzierung und Unterstützung des laufenden Transformationsprozesses. Infolgedessen startet der Engineering-Spezialist für den Automobilrennsport eine Bezugsrechtskapitalerhöhung über bis zu 3,88 Mio. EUR und legt zudem eine neue Pflichtwandelanleihe 2024/26 auf.
Beide Transaktionen sind laut HWA AG von der Dörflinger Management & Beteiligungs GmbH über eine Backstop-Vereinbarung abgesichert.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung, deren Durchführung unter dem Vorbehalt der Gestattung eines WIBs durch die BaFin steht, sollen 2.537.575 neue HWA-Inhaber-Stückaktien gegen Bareinlage zu einem Bezugspreis von 1,53 EUR aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft ausgegeben werden. Der dadurch angepeilte Bruttoemissionserlös lautet auf 3.882.489,75 EUR.
Die Pflichtwandelanleihe peilt indes einen Gesamtnennbetrag von 4.103.621,69 EUR an und ist dabei eingeteilt in 1.450.043 untereinander gleichberechtigte Inhaber-TSV im anteiligen Nennbetrag von jeweils 2,83 EUR.
Der Pflichtwandler 2024/26 wird während der anderthalbjährigen Laufzeit mit einem jährlichen Kupon von 5,0% p.a. verzinst, wobei jede Pflichtwandel-TSV in eine HWA-Aktie gewandelt werden kann. Mit Ablauf der Laufzeit werden die TSV aufgrund einer Wandlungspflicht zwingend in HWA-Aktien gewandelt.
HWA-Aktionären werde das Bezugsrecht sowohl auf die neuen HWA-Aktien als auch auf den Pflichtwandler 2024/26 gewährt. Die Bezugsangebote erfolgen prospektfrei und werden in Kürze zeitgleich beginnen. Die genaue Bezugsfrist werde von Vorstand kurzfristig nach Billigung des für das öffentliche Angebot erforderlichen WIBs festgesetzt und bekanntgegeben.
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