EVAN: nach gescheiterter Insolvenz light folgt jetzt das Regelverfahren

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Die EVAN Group plc. stellt Insolvenzantrag: Vor gut einem Jahr leitete das Immobilienunternehmen die finanzielle Restrukturierung nach den Regelungen des StaRUG ein – diese sei aber gescheitert, sodass die Gesellschaft nun einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens stellt.

Die EVAN Group mit Sitz in Malta als Emittentin der 6,0%-Unternehmensanleihe 2017/22 (ISIN: DE000 A19L42 6) über nominal bis zu 125 Mio. EUR gibt bekannt, dass die geplante finanzielle Restrukturierung nach den Regelungen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) gescheitert ist.

Aufgrund dessen wird die Gesellschaft heute beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung stellen.

Als wesentlichen Schritt für eine Anleiherestrukturierung stellte EVAN am 6. Juli 2022 noch einen Antrag auf Restrukturierung nach Maßgabe des StaRUG beim Amtsgericht Düsseldorf, der die Sanierung des in Schieflage geratenen Unternehmens u.a. mittels Restrukturierungsplan vorsah.

Danach sollten u.a. die Anleiheforderungen mit Hilfe eines Restrukturierungsplans so gestaltet werden, dass verzögerte Bauprojekte abgeschlossen und vermarktet werden konnten.

EVAN GRP 2017/22 (WKN: A19L42)

Ursprünglich geplant war, dass die EVAN-Anleihe 2017/22 deutlich vor Fälligkeit am 31. Juli 2022 aus den Übererlösen abgeschlossener und vermarkteter Bauprojekte regulär abgelöst werden sollte.

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