Eilmeldung: EVAN Group schlüpft unter das StaRUG

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Die EVAN Group plc leitet angesichts der finanziellen Krise ein Restrukturierungsvorhaben nach den Regelungen des StaRUG ein. Damit „winkt“ einem weiteren KMU-Anleiheemittent aus dem Real-Estate-Sektor die Insolvenz – wenngleich auch in einer Light-Version.

Die EVAN Group mit Sitz in Malta als Emittentin der 6,0%-Unternehmensanleihe 2017/22 (ISIN: DE000 A19L42 6) über nominal bis zu 125 Mio. EUR befindet sich laut eigenen Aussagen in einer finanziellen Krise.

Als wesentlicher Schritt für eine Anleiherestrukturierung habe die Gesellschaft heute einen Antrag auf Restrukturierung nach Maßgabe des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht.

Die Restrukturierungsmöglichkeiten nach den Regelungen des StaRUG sehen die Einreichung eines Restrukturierungsplans vor, der der Sanierung des in Schieflage geratenen Unternehmens dient und unter Aufsicht des Restrukturierungsgerichts umgesetzt wird.

Ursprünglich geplant war, dass die EVAN-Anleihe 2017/22 deutlich vor Fälligkeit am 31. Juli 2022 aus den Übererlösen abgeschlossener und vermarkteter Bauprojekte regulär abgelöst werden sollte.

Entgegen der Planungen sei es jedoch zu erheblichen Bauverzögerungen u.a. bei Bauprojekten in Berlin und Würzburg und damit zu Mehrkosten und umfangreichen Stützungsmaßnahmen der EVAN-Tochtergesellschaften gekommen. Die Fertigstellung des Bauprojektes in Frankfurt habe sich sowohl im Planungs- als auch Ausführungsbereich verzögert und es besteht ein Um- und Neufinanzierungsbedarf. Nur bei einem positiven Verlauf der Um- und Neufinanzierung könne die EVAN-Anleihe (inkl. Zinsen) zumindest teilweise zurückgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund sei eine Restrukturierung der EVAN-Anleihe erforderlich. Danach sollen die Anleiheforderungen mit Hilfe eines Restrukturierungsplans so gestaltet werden, dass die Projekte abgeschlossen und vermarktet werden können. Aus Sicht der Gesellschaft könne so eine Insolvenz vermieden und die höchsten Werte für die Projekte erzielt werden.

EVAN GRP 2017/22 (WKN: A19L42)

Folgende Maßnahmen seien im Entwurf des Restrukturierungsplans vorgesehen:

Herabsetzung des Gesamtnennwerts der ausstehenden EVAN-Anleihe von 22.778.000 EUR um 15.876.266 EUR auf 6.901.734 EUR, d.h. eine Herabsetzung des Nennwerts je EVAN-TSV von 1.000 EUR auf 303 EUR;

Verschiebung der Fälligkeit der bis zum 30. Juli (einschließlich) aufgelaufenen Zinsansprüche der Anleihegläubiger, die erst fünf Monate nach Rechtskraft des Restrukturierungsplans fällig werden sollen

Laufzeitverlängerung der EVAN-Anleihe bis zum 30. Juli 2024 sowie

Gewährung eines Besserungsscheins für die Anleihegläubiger, der aus künftigen Liquiditätszuflüssen bedient werden soll und der Höhe nach je EVAN-TSV auf einen Maximalbetrag von 697 EUR begrenzt ist

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Das Restrukturierungsgericht werde zeitnah eine Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger einberufen. Diese Versammlung wird voraussichtlich Ende Juli 2022 stattfinden. Anschließend wird das Restrukturierungsgericht einen Erörterungs- und Abstimmungstermin, in dem über den Restrukturierungsplan abgestimmt werden soll, bekanntgeben.

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