
Nach dem Insolvenzantrag der PANDION AG ruft die SdK Anleihegläubiger zur Interessenbündelung und Registrierung auf.
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger ruft die Inhaber der PANDION-Unternehmensanleihe 2021/28 (DE000 A289YC 5) zur Bündelung ihrer Interessen auf. Hintergrund ist der am 10. August gestellte Antrag der PANDION auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, der auch mehrere Konzerngesellschaften umfasst.
Nach Angaben der SdK hatte sie bereits im vergangenen Jahr zahlreiche Anleihegläubiger vertreten. Im Oktober 2025 hatten die Gläubiger einer Laufzeitverlängerung sowie einer Anpassung der Verzinsung zugestimmt, um die finanzielle Situation des Projektentwicklers zu stabilisieren. Diese Maßnahmen hätten die Liquiditätsprobleme jedoch ebenso wenig lösen können wie die zuletzt ausgesetzte Zinszahlung.
Die Anlegervereinigung hat für betroffene Investoren einen kostenlosen Newsletter eingerichtet, der über den Fortgang des Verfahrens sowie wichtige Termine informieren soll.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde das Insolvenzgericht eine Anleihegläubigerversammlung einberufen. Dort steht insbesondere die Wahl eines gemeinsamen Vertreters auf der Tagesordnung. Daneben wird eine Insolvenzgläubigerversammlung stattfinden, auf der unter anderem über die Besetzung des Gläubigerausschusses sowie die Bestellung eines Sachwalters beziehungsweise Insolvenzverwalters entschieden werden soll.
Für beide Versammlungen bietet die SdK den Anleihegläubigern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung an.
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