
Die SPD plant einmal mehr eine Erbschaftssteuerreform: Experten warnen vor negativen Folgen für Mittelstand und Immobilienmarkt – was auch sonst?
Am gestrigen Dienstag stellte die SPD ihre Pläne zur Reform der Erbschaftssteuer vor. Experten aus verschiedenen Bereichen äußern sich besorgt über die potenziellen Auswirkungen. Damit kommt Koalitionspartner SPD wie nach Uhrwerk eigentlich turnusmäßig einmal pro Legislaturperiode um die Ecke, um ihre letzten 10% Stammwählerschaft zu beträufeln.
Salma Louden, Rechtsanwältin: Sie begrüßt den Vorschlag eines Lebenssteuerfreibetrags von 900 TEUR für direkte Erben und 100 TEuro für Erben außerhalb der Familie. Dies könnte Familien mit Immobilien entlasten und verhindern, dass Erben gezwungen wären, Immobilien zur Begleichung von Steuerauflagen zu verkaufen. Allerdings kritisiert sie die Belastung von Unternehmensnachfolgern, da diese in einer wirtschaftlich schwierigen Zeit zusätzliche Hürden überwinden müssen. Die Privilegien für Unternehmensvermögen sollten erhalten bleiben, um Anreize zu schaffen.
Ulrich Creydt, Steuerberater: Er warnt, dass die Reform unternehmerische Verantwortung bestraft und den Generationenwechsel im Mittelstand erschwere. Die Reform könnte die Wohnungsunternehmen stark belasten, was zu höheren Mieten und einem verschärften Wohnungsmarkt führen könnte.

Ullrich Creydt (@Ypsilon Group) sieht die bisherigen Pläne zur Erbschaftssteuerreform schon kritischer
Philip C. Hetzer, DAHLER Invest: Er spricht sich für eine Vereinheitlichung der Freibeträge aus, kritisiert jedoch, dass vermietetes Wohneigentum weiterhin schlechter behandelt wird als Betriebsvermögen. Dies könnte den Verkauf von Mehrfamilienhäusern nach Erbfällen begünstigen und die Stabilität des Mietmarktes gefährden.
Dominik Barton, Barton Group: Er sieht die Vorschläge als Angriff auf den deutschen Mittelstand, der zu Arbeitsplatzverlusten führen könnte. Die Vorschläge seien ideologisch getrieben und greife das Rückgrat der deutschen Wirtschaft massiv an.
Die Reform der Erbschaftssteuer steht unter dem Vorbehalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, das die aktuellen Privilegien prüfe. Die kommenden Diskussionen mit den Koalitionspartnern werden entscheidend sein. Bei Koalitionspartner CDU dürfte das gesamte Thema obsolet sein, da für deren restliches Wahlklientel geradezu vergiftet.
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