EILMELDUNG: KTG Agrar insolvent

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KTG Agrar SE aben nach eingehender und sorgsamer Prüfung die Entscheidung getroffen, die Restrukturierung und Sanierung der KTG Agrar SE im Rahmen der Möglichkeiten des ESUG (Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) durchzuführen.

Ein entsprechender Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wurde beim zuständigen Amtsgericht Hamburg eingereicht und angenommen. Dieses hat den Sanierungsexperten Herrn Rechtsanwalt Stefan Denkhaus von der Sozietät BRL Boege Rohde Luebbehuesen zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Tochtergesellschaften der KTG Agrar SE sind von dem Antrag nicht betroffen.

Der operative Betrieb wird fortgeführt, insbesondere die Einbringung der Ernte auf über 45.000 Hektar. Zur Deckung der Löhne und Gehälter wird umgehend eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Ziel der Beteiligten ist es, das Unternehmen und die KTG-Gruppe langfristig zu erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze an den Standorten zu sichern.

Der Vorstand und der vorläufige Sachwalter werden hierfür die Optionen ausloten und in Abstimmung mit den Hauptgläubigern einen Sanierungsplan erarbeiten.

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Die Agrarbetriebe der KTG Agrar SE, Tochter-Gesellschaften der KTG Agrar SE, sind Hauptlieferanten für Substrate der KTG Energie AG und von der Insolvenz in Eigenverwaltung nicht betroffen. Diese Lieferbeziehung wird auf Holdingebene von der KTG Agrar SE abgesichert. „Unabhängig  von der Unternehmenssituation der KTG Agrar SE bestehen die Lieferbeziehungen auf Ebene der operativen Gesellschaften fort“, so Berger. Auch auf Ebene der KTG Agrar SE wäre eine Fortsetzung der Lieferungen rational, da diesen Lieferungen Zahlungen durch die KTG Energie AG gegenüberstehen. „Zusätzlich bemühen wir uns, über lokale Landwirte weitere Lieferquellen zu erschließen“, unterstreicht Berger.

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