EILMELDUNG: Auch Cardea verzögert Zinszahlung – will sie aber intime nachholen

Die Cardea Europe AG informiert, dass sie die zum 08. Dezember fällig werdenden Zinsen zu ihrer 7,25%-Unternehmensanleihe (DE000 A3H2ZP 5) nicht zahlen werde.

§ 9 (1) (a) der Anleihebedingungen sehe jedoch vor, dass erst der Verzug einer Zinszahlung von mehr als 15 Tagen einen Kündigungsgrund darstelle. Die Cardea Europe AG beabsichtige, die säumige Zinszahlung innerhalb der eingeräumten Frist von 15 Tagen zu zahlen.

Derzeit arbeite die Cardea Europe AG im Konzern daran, die notwendigen liquiden Mittel innerhalb der oben angegebenen Frist bereitzustellen. Zudem greife schließlich für die Zinszahlung die Garantie der Muttergesellschaft Cardea Group (vgl. Meldung vom 07.04.2022).


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