Aufatmen bei Noratis: AGV-Beschlüsse erlangen Wirksamkeit

Foto @ Noratis AG

Die Noratis AG (ISIN: DE000 A2E4MK 4) scheint wieder auf Kurs: So teilte der Bestandsentwickler von Wohnimmobilien in Deutschland jüngst mit, dass die aufschiebenden Bedingungen für die Unternehmensanleihe 2020/28 (ISIN: DE000 A3H2TV 6) nunmehr vollständig erfüllt und die auf der Anleihegläubigerversammlung am 8. Oktober 2024 gefassten Beschlüsse damit wirksam sind.

Die Anleihebedingungen wurden gemäß den gefassten Beschlüssen geändert und sind bei der Clearstream Banking AG sowie auf der Unternehmenswebsite der Noratis AG im Bereich Investor Relations hinterlegt.

Noratis verfüge nun über die notwendige Flexibilität, um ohne Zeitdruck geplante Immobilienverkäufe durchführen zu können, sodass die Interessen der Aktionäre und Anleihegläubiger des Unternehmens gleichermaßen gewahrt werden würden. Dies solle sich positiv auf die Substanz der Noratis AG auswirken.

Auf der zweiten AGV Anfang Oktober 2024 stimmten die Bondholder u.a. einer Laufzeitverlängerung der Anleihe 2020/25(28) bis zum 31. Dezember 2028 zu, wobei Noratis zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe berechtigt ist. Der Zinssatz von 5,5% p.a. blieb unverändert.

Die Prolongation war eine wesentliche Forderung von Seiten des Ankeraktionärs Merz Real Estate GmbH & Co. KG für die Bereitstellung von weiteren bis zu 16 Mio. EUR Eigenkapital.

Voraussetzung für die Wirksamkeit der Prolongation war zudem eine entsprechende Laufzeitverlängerung bei unveränderten Konditionen der 10 Mio. EUR schweren 4,75%-Unternehmensanleihe 2021/27 (ISIN: DE000 A3E5WP 8).

NORATIS AG 20/28 (WKN: A3H2TV)

Ferner war für die Umsetzung der AGV-Beschlüsse notwendig, dass der Noratis über Barkapitalerhöhungen 10 Mio. EUR Eigenkapital zufließen. Diesbezüglich hat die Merz Real Estate bis zu 10 Mio. Euro zugesagt.

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